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Unternehmen steuerlich abmelden

Leistungsbeschreibung

Es handelt sich um eine Anzeigepflicht der steuerpflichtigen Person gegenüber dem Finanzamt, wenn sie ihren gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder die freiberufliche Tätigkeit aufgibt oder verlegt.

Bei Einstellung (Aufgabe)

  • Ihres gewerblichen Betriebs,
  • Ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder
  • Ihrer freiberuflichen Tätigkeit

oder Verlegung

  • Ihres gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betriebs,
  • einer Betriebsstätte oder 
  • Ihrer freiberuflichen Tätigkeit

ist das zuständige Finanzamt zu informieren.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

Das ist grundsätzlich das Finanzamt, bei dem Sie die Steuererklärung oder im Fall einer gesonderten Feststellung der betrieblichen Einkünfte die Feststellungserklärung einreichen müssen.

Dieses zuständige Finanzamt können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

Verfahrensablauf

Die Mitteilung über die Einstellung (Aufgabe) oder Verlegung Ihres Betriebs bzw. Ihrer Tätigkeit sollten Sie schriftlich vornehmen.

Soweit weitere Schritte erforderlich sind, wird das Finanzamt diese in die Wege leiten (z. B. Anpassung der Vorauszahlungen).

Gebühren / Kosten

Keine.

Benötigte Unterlagen

Teilen Sie dem Finanzamt die Einstellung (Aufgabe) des Betriebs bzw. der freiberuflichen Tätigkeit oder die Verlegung sowie den Zeitpunkt formlos mit.

Bitte reichen Sie damit in Zusammenhang stehende Unterlagen mit ein.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Die Mitteilung an das Finanzamt müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen, nachdem Sie den Betrieb oder die freiberufliche Tätigkeit aufgegeben oder verlegt haben.

Zuständig

Finanzamt Trier

Hubert-Neuerburg-Straße 1
54290 Trier

Telefon: +49 651 9360-0
Fax: +49 651 9360-34900
E-Mail: poststelle@fa-tr.fin-rlp.de