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Fischereischein Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • erfolgt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten
  • es gibt kein Antragsformular (formlos)

Verlängerung

  • erfolgt auf formlosen Antrag
  • eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der bisherige Fischereischein noch nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist
  • wird der Fischereischein nicht im direkten Anschluss verlängert, ist eine Neubeantragung erforderlich
  • wurde der Fischereischein in einem anderen Bundesland ausgestellt, kann keine Verlängerung erfolgen
    • in diesem Fall ist eine Erstaustellung notwendig

Gültigkeit

  • kann für 1 oder für 5 Jahre ausgestellt werden
  • der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein werden jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

  1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
  2. für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.

Spezielle Hinweise für Trier

Terminvereinbarung

  • erfolgt online
  • Vorsprachen sind mit und ohne Terminvereinbarung möglich

Gebühren / Kosten

Spezielle Hinweise für Trier

  • 5,60 Euro Jugendfischereischein
  • 9,00 Euro Sonderfischereischein
  • 12,00 Euro Jahresfischereischein
  • 41,00 Euro Fünfjahresfischereischein

Benötigte Unterlagen

  • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
  • Passbild
  • Ausweisdokument

Spezielle Hinweise für Trier

  • bei Verlängerung zusätzlich: abgelaufener(bisheriger) Fischereischein
  • für den Jugendfischereischein zusätzlich: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • sofort

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Darf ein Jugendlicher der den Jugendfischereischein besitzt alleine angeln?

  • nein, es muß ein Erwachsener mit den erforderlichen Voraussetzungen anwesen sein

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungbehörde

Wasserweg 7 - 9
54292 Trier

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und Veranstaltungen

Wasserweg 7 - 9
54292 Trier

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen