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Ausdruck aus dem Geburtenregister

Leistungsbeschreibung

  • Geburtenregister Ausdruck
  • Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (früher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Die Urkunde wird einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als Ausdruck aus dem elektronischen Register oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch ausgestellt.
  • Die Beantragung kann persönlich, per Post oder Telefax erfolgen.
  • Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre) sind:
    • die Person, auf die sich der Eintrag bezieht,
    • Ehegatten oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person (etwa die Kinder und Enkel),
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
  • Es fallen ggf. Gebühren an.
  • zuständig: Standesamt

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (früher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • Ausdruck aus dem elektronischen Register oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste. Hierfür können eventuell Gebühren anfallen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • über die Geburtszeit kann eine kostenpflichtige Bescheinigung ausgestellt werden

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre) sind:

  • die Person, auf die sich der Eintrag bezieht,
  • Ehegatten oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
  • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person (etwa die Kinder und Enkel),
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich, im Regelfall, an das Standesamt, welches das Geburtenregister mit Ihrem Geburtseintrag führt.

Zuständige Stelle

Standesamt des Geburtsortes

Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname,
    • Geburtsdatum und –ort,
    • Name, Vorname der Eltern,
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung per Mail:

  • Rechnung mit Kassenzeichen wird zur vorherigen Begleichung per Mail gesendet
    • Urkunde wird erst versendet, wenn die Gebühr eingegangen ist

Online Verfahren

  • die Beantragung online ist empfehlenswert

Vollmacht / Dritte

  • bei Antragstellung durch Verwandte in gerader Linie ist keine Vollmacht erforderlich
  • andere Personen haben ein berechtigtes Interesse nachzweisen bzw. eine Vollmacht vorzulegen

Gebühren / Kosten

  • Gebühr: 13,00 EUR

    Für den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar) beträgt die Gebühr

  • Gebühr: 6,50 EUR

    Bei gleichzeitiger Beantragung und im selben Arbeitsgang hergestellter weiterer Exemplare beträgt die Gebühr je Stück

  • Gebühr:

    Die Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung:, Pflegeversicherung, Krankenversicherung in Deutschland ist gebührenfrei.

Spezielle Hinweise für Trier

Urkunden 

  • 12,00 Euro für die erste Urkunde, jedes weitere Exemplar 6,00 Euro 
  • für Arbeitslosen-, Unfall-, Pflege- und Krankenversicherung in Deutschlang gebührenfrei

Bescheinigung über die Geburtszeit

  • 10,00 Euro

Zahlungsart:

  • bei persönlicher Beantragung bar oder EC-Zahlung möglich
  • bei schriftlicher (oder per Mail) Beantragung Überweisung auf Grund Rechnung

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Geburtenregister benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch Bevollmächtigte: schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) der Antragstellendensowie den Personalausweis oder Reisepass der Bevollmächtigten im Original oder als beglaubigte Kopie
  • für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Spezielle Hinweise für Trier

Bei schriftlicher Beantragung oder Beantragung per Mail:

  • bei schriftlicher Beantragung ist eine Kopie des Personalausweises ausreichend, diese muss nicht beglaubgt sein 
  • Angabe des Verwendungszwecks der Urkunde

Bei persönlicher Beantragung:

  • zusätzlicher Hinweis zur Beantragung / Abholung durch Dritte: Ausweiskopie vom Antragsteller muss nicht beglaubigt sein

  • bei Pflegekindern zusätzlich Betreuungsvollmacht

Besonderheiten

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • bei Postversand ca. 1 Woche
  • bei persönlicher Beantragung sofort

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Standesamt - Urkunden

Domfreihof 1b
54290 Trier

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen