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Ausbildungszeit berufliche Vorbildung anrechnen

Leistungsbeschreibung

  • Berufliche Vorbildung und höherwertige Schulabschlüsse können auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.
  • Dadurch kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.
  • Folgende Zeiten können angerechnet werden:
    • Besuch einer Berufsschule,
    • Berufsvorbereitende Maßnahme,
    • Schulabschlüsse über Hauptschule
  • Antrag muss vom Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb gemeinsam gestellt werden.

Sie können eine berufliche Vorbildung auf Ihre Ausbildungszeit im Rahmen einer dualen Berufsausbildung anrechnen lassen.

Dadurch verkürzt sich Ihre Ausbildungszeit.

Folgende berufliche Vorbildungen können angerechnet werden:

  • ein Besuch eines Bildungsgangs auf einer berufsbildenden Schule (BBS) (zum Beispiel Berufsvorbereitungsjahr, höhere Berufsfachschule),
  • eine andere Berufsausbildung

Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

  • berufliche Vorbildung

Welche Voraussetzungen Sie außerdem erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Stelle, die für diesen dualen Ausbildungsberuf zuständig ist. In der Regel handelt es sich um eine Kammer (IHK, Hwk etc.) oder – in wenigen Fällen - die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

Verfahrensablauf

Zusammen mit Ihrem Ausbildungsbetrieb stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung Ihrer beruflichen Vorbildung.

Die zuständige Stelle entscheidet darüber:

  • ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird,
  • ob Ihre Ausbildungszeit verkürzt wird,
  • welcher Anrechnungszeitraum berücksichtigt wird.

Gebühren / Kosten

Keine.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweise über die berufliche Vorbildung, zum Beispiel durch:
    • Abschlusszeugnis
    • Zertifikat

Besonderheiten

Sie können Ihre Ausbildungszeit auch verkürzen, wenn Sie einen höheren Schulabschluss vorweisen oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Darüber hinaus können Sie die Ausbildungszeit verkürzen, wenn Sie bereits Berufserfahrungen in Nebenjobs gesammelt haben. Wenn Sie sich die Fähigkeiten und das Wissen bereits anderweitig angeeignet haben, können Sie ebenso einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit stellen.

Jeder Ausbildungsberuf hat eine Mindestausbildungszeit, die Sie erfüllen müssen.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Keine.

Zuständig

Industrie- und Handelskammer Trier

Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier

Telefon: +49 651 9777-0
Fax: +49 651 9777-150
E-Mail: infocenter@trier.ihk.de