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Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung Änderung der Adresse nach Umzug

Leistungsbeschreibung

Sie besitzen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und haben eine neue Adresse? Die Änderung des eAT erforderlich.​

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

Spezielle Hinweise für Trier

  • Zuständigkeit liegt bei Bürgerdienste - Pass- und Meldewesen

Verfahrensablauf

  • Die Adressänderung erfolgt innerhalb des Gebietes der kreisfreien Stadt im Zusammenhang mit der meldebehördlichen An- oder Ummeldung. Bei einem Umzug in Landkreisen sollte der Betroffene erfragen, ob die jeweilige Meldebehörde für die Anschriftenänderung im eAT entsprechend ermächtigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt die Andressänderung durch die zuständige Ausländerbehörde der jeweiligen Kreisverwaltung. Die Adressänderung kann auch durch Personen des Familienverbandes beantragt werden.
  • neue Anschrift wird anhand eines Aufklebers geändert
  • gleichzeitig erfolgt die Änderung auf dem elektronischen Chip

Gebühren / Kosten

Gebührenfrei.

Benötigte Unterlagen

  • eAT-Karte zusammen mit dem Pass 
  • Vorlage der Meldebescheinigung über die erfolgte Um- oder Anmeldung erforderlich

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen