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Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Leistungsbeschreibung

Personen des gleichen Geschlechts, die bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese in eine Ehe umwandeln.

Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese ab dem 1. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln. Die Lebenspartner müssen hierfür gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.

Haben die Lebenspartner bisher noch keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, können sie im Rahmen der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen.

Die beiden Lebenspartner müssen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und vor einem Standesbeamten gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der beiden Lebenspartner seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat keiner der Lebenspartner einen Wohnsitz im Inland, ist das Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.

Verfahrensablauf

Die betroffenen Lebenspartner melden die beabsichtigte Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe beim zuständigen Standesamt an.

Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Lebenspartner gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Ist einer der beiden Lebenspartner verhindert, kann er den anderen Lebenspartner schriftlich bevollmächtigen. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Lebenspartners.

Sind beide aus wichtigem Grund verhindert, können sie die Umwandlung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.

Spezielle Hinweise für Trier

  • die Eheschließung kann dann entweder bei dem Standesamt stattfinden, wo die Umwandlung angemeldet worden ist oder ab der Anmeldung innerhalb von sechs Monaten bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland

Gebühren / Kosten

Es fallen keine Gebühren an, sofern die Eheschließung während der allgemeinen Öffnungszeiten in den Räumen des Standesamts erfolgen soll.

Sofern die Umwandlungserklärung auf Wunsch der Lebenspartner außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten und/oder außerhalb der Amtsräume des Standesamts erfolgen soll, fallen Gebühren in Höhe von 59,00 Euro bis 177,00 Euro an.

Spezielle Hinweise für Trier

  • 70,50 Euro für die Umwandlungserklärung außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten
  • soll die Eheschließung in einem anderen Standesamt als dem der Anmeldung stattfinden, fallen 4,00 € Gebühren für das Einschreiben-Porto an
  • 12,00 für die erste neu ausgestellte Eheurkunde, 6.00 Euro für jede weitere    

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde
  • wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde: beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
  • wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde: aktuelle Geburtsurkunde

Wurde die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet, das die Umwandlungserklärung entgegennehmen soll, ist von den Lebenspartnern zusätzlich eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister vorzulegen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusätzlicher Hinweis zur erweiterten Meldebescheinigung der Meldebehörde: für den Fall das einer der Partner nicht in Trier wohnt
  • zusätzlicher Hinweis zur Geburtsurkunde (Geburt im Ausland): internationale oder mit deutscher Übersetzung

Besonderheiten

Für die Rechte und Pflichten der Ehegatten ist auch nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Standesamt - Anmeldung zur Eheschließung

Domfreihof 1b
54290 Trier

Montag 08:30 - 11:30 Uhr

Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr

Freitag 08:30 - 11:30 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich 

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen