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10.08.2020

Ausbildungsförderung: Stadt und Landkreis intensivieren Zusammenarbeit

(mic) Die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg intensivieren ihre Zusammenarbeit bei der Ausbildungsförderung. Eine neue, gemeinsame Abteilung für Stadt und Kreis nimmt Mitte des Monats ihren Betrieb bei der Stadtverwaltung auf.

Ausbildungsförderung gibt es nicht nur für Studentinnen und Studenten, sondern auch für Schülerinnen und Schüler und sogar für Erwachsene, die sich in ihrem Beruf fortbilden oder beispielsweise die Meisterprüfung in einem Handwerk machen wollen. Zuständig für die Bearbeitung entsprechender Anträge sind die Kommunen. Bisher gab es sowohl in der Stadtverwaltung Trier wie auch in der Kreisverwaltung Trier-Saarburg jeweils eine Verwaltungsfachkraft für diese Aufgaben. Nun haben die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg beschlossen, eine gemeinsame Abteilung für Ausbildungsförderung zu gründen. Dadurch werden die angebotenen Leistungen nun in einem Team von drei Ansprechpartnerinnen erbracht (zwei Vollzeitstellen). Damit soll nicht nur die Qualität der Arbeit im Vier-Augen-Prinzip gesteigert, sondern auch der Service für die Bürgerinnen und Bürger optimiert werden, da nun ganzjährig auch in Urlaubszeiten eine kompetente Ansprechpartnerin präsent ist. Angesiedelt ist die Abteilung beim Jugendamt der Stadt Trier.

Bürgermeisterin Garbes freut sich daher, dass Stadtrat und Kreistag diese Lösung möglich gemacht haben: „Dies ist ein weiterer Baustein einer guten Zusammenarbeit von Stadt und Kreis, die Synergien nutzt und unsere Arbeit für die Menschen besser macht.“ Landrat Günter Schartz sieht das genauso: „Die erneute Zusammenarbeit macht einfach Sinn und ist einfach effektiver, zumal wir ja auch einen gemeinsamen Arbeits- und Ausbildungsmarkt haben.“

Das Aufgabenspektrum des Amtes ist vielfältig. Wer seine Meisterprüfung in einem Handwerk machen will oder wer sich an einer Fachschule fortbildet, um in seinem Beruf voranzukommen, der kann dafür eine finanzielle Förderung beantragen, das so genannte „Aufstiegs-BaföG“. Unterstützung gibt es auch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Schüler, die eine Ausbildung machen und dazu eine weiterführende, allgemeinbildende Schule oder Berufsfachschulen besuchen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, für deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht vorausgesetzt wird. Förderung ist auch möglich für Schülerinnen oder Schüler von Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, für Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und für Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.

Erreichbar sind die für die Antragsbearbeitung zuständigen Kolleginnen ab 17. August 2020 im Verwaltungsgebäude II der Stadtverwaltung am Augustinerhof. Derzeit wird mit Blick auf die durch die Corona-Pandemie noch eingeschränkten Öffnungszeiten um vorherige Kontaktaufnahme gebeten unter der Behördennummer 115.

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