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Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung

  • Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
  • Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
    • ziviler Führerschein (falls vorhanden)
    • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    • (aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
  • Es fallen Gebühren in Höhre von EUR 36,30 an.
  • zuständig: Führerscheinstelle des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt

Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • erfolgt persönlich

Abholung

  • ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich

Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Dienstfahrerlaubnis sein.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Spezielle Hinweise für Trier

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Gebühren / Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Gebühr: 36,30 EUR

Spezielle Hinweise für Trier

  • 35,00 Euro

Zahlungsart

  • bar/EC

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
  • ziviler Führerschein (falls vorhanden)
  • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • (aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).

Spezielle Hinweise für Trier

Zusätzlich bei gewerblicher Nutzung

  • Nachweise Weiterbildung nach dem BKrFQG für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis im Personenverkehr auf öffentlichen Straßen
    • Eintrag der Schlüsselnr. 95 in die Fahrerlaubnis

bei Abholung durch einen Dritten

  • Vollmacht (mit beiden Personalausweisen)

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
 
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