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Kanalstörung melden
Leistungsbeschreibung
Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.
Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
- Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
- Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
- sofern möglich, genauere Lage beschreiben.
Spezielle Hinweise für Trier
Zuständigkeit:
Stadtwerke Trier (SWT):
- Arbeiten an Kanalschächten (die Runden)
- Verstopfungen, Entleerungen und Saüberungen von Sinkkästen und Kanalschächten
- reingefallene Gegenstände
StadtRaum Trier - Unterhaltung
- Defekte an Sinkkästen (viereckige Straßenabläufe am Straßenrand, wo das Wasser reinläuft)
Privatgrundstück:
- ist der Eigentümer grundsätzlich selbst zuständig
- sollte jedoch Gefahr im Verzug sein und der Eigentümer nicht erreichbar sein, sind die jeweiligen Stellen zu informieren
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.
Rechtliche Grundlage
Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verkehrsinfrastruktur- und Grünflächenerhaltung - VerkehrstechnikAm Grüneberg 90
54294 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verkehrsinfrastruktur- und Grünflächenerhaltung- Verkehrswege
Am Grüneberg 90
54294 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtwerke Trier
Ostallee 7-13
54290 Trier
Fax: +49 651 717-199
E-Mail: info@swt.de