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Kanalstörung melden

Leistungsbeschreibung

Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.

Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:

  • Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
  • Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
  • sofern möglich, genauere Lage beschreiben.

Spezielle Hinweise für Trier

Zuständigkeit:

Stadtwerke Trier (SWT):

  • Arbeiten an Kanalschächten (die Runden)
  • Verstopfungen, Entleerungen und Saüberungen von Sinkkästen und Kanalschächten
  • reingefallene Gegenstände

StadtRaum Trier - Unterhaltung

  • Defekte an Sinkkästen (viereckige Straßenabläufe am Straßenrand, wo das Wasser reinläuft)

Privatgrundstück:

  • ist der Eigentümer grundsätzlich selbst zuständig
  • sollte jedoch Gefahr im Verzug sein und der Eigentümer nicht erreichbar sein, sind die jeweiligen Stellen zu informieren

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.

Rechtliche Grundlage

Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verkehrsinfrastruktur- und Grünflächenerhaltung - Verkehrstechnik

Am Grüneberg 90
54294 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verkehrsinfrastruktur- und Grünflächenerhaltung- Verkehrswege

Am Grüneberg 90
54294 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtwerke Trier

Ostallee 7-13
54290 Trier

Telefon: +49 651 717-0
Fax: +49 651 717-199
E-Mail: info@swt.de
 
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