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Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust

Leistungsbeschreibung

Wem der Verlust seiner Wohnung droht, der kann in dieser Situation staatliche Hilfe bzw. Unterstützung beanspruchen.

Aus den verschiedensten Gründen kann es zum Verlust von Wohnraum kommen (z.B. aufgrund einer Räumungsklage, fristlosen Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens).

Um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen. Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder es wird mit dem Vermieter verhandelt, um Ihnen die Wohnung zu erhalten.

Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, also bei akuter Wohnungslosigkeit, können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Danach wird versucht, Ihnen eine Wohnung zu vermitteln.

Ebenso erhalten Sie Hilfe, wenn es dringend erforderlich ist, dass Sie eine neue Wohnung mieten und die eigenen finanziellen Mittel zur Zahlung der entstehenden Kosten nicht ausreichen und die Möglichkeiten der Selbsthilfe ausgeschöpft sind. Im Einzelfall kann beispielsweise die Kaution, eine Sicherheitsleistung oder die Maklerprovision vorfinanziert werden. Die finanziellen Hilfen werden in der Regel als Darlehen gewährt. Welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind, kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich deshalb bitte vor Ort.

Hinweis: Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Spezielle Hinweise für Trier

Beratung

  • erfolgt persönlich

Drohende oder bereits erfolgte Wohnungslosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Wohnung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit obliegt der Verbandsgemeinden und Stadtverwaltungen. Bitte wenden Sie sich hier an das örtlich zuständige Jobcenter oder Sozialamt .

Verfahrensablauf

Um die Hilfe und Unterstützung für Ihren Fall genau zu ermitteln, suchen Sie die zuständige Stelle für ein klärendes Gespräch auf. Hier erhalten Sie ebenfalls die Information wie Sie weiter verfahren müssen.

Gebühren / Kosten

Spezielle Hinweise für Trier

  • es fallen keine Gebühren an

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Hilfesuchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
  • Einkommensunterlagen
    (z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe)
  • Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
  • bei akuter Wohnungslosigkeit: zusätzlich
    • geeignete Unterlagen, aus denen die akute Wohnungslosigkeit ersichtlich wird (z.B. Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust)
  • wenn der Verlust der Wohnung droht: zusätzlich
    • Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen (z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin)
    • Mietvertrag
    • Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete (z.B. Kontoauszug)
  • wenn eine Wohnung beschafft werden soll: zusätzlich
    • Unterlagen, aus denen die Notwendigkeit des Wohnungswechsels ersichtlich sind (z.B. Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung)

Hinweis: Im Einzelfall werden weitere Informationen und Nachweise benötigt.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Allgemeiner Sozialer Dienst

Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. IV
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
 
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