- a Dienstleistungen beginnend mit
- b Dienstleistungen beginnend mit
- c Dienstleistungen beginnend mit
- d Dienstleistungen beginnend mit
- e Dienstleistungen beginnend mit
- f Dienstleistungen beginnend mit
- g Dienstleistungen beginnend mit
- h Dienstleistungen beginnend mit
- i Dienstleistungen beginnend mit
- j Dienstleistungen beginnend mit
- k Dienstleistungen beginnend mit
- l Dienstleistungen beginnend mit
- m Dienstleistungen beginnend mit
- n Dienstleistungen beginnend mit
- o Dienstleistungen beginnend mit
- p Dienstleistungen beginnend mit
- r Dienstleistungen beginnend mit
- s Dienstleistungen beginnend mit
- t Dienstleistungen beginnend mit
- u Dienstleistungen beginnend mit
- v Dienstleistungen beginnend mit
- w Dienstleistungen beginnend mit
- z Dienstleistungen beginnend mit
- ä Dienstleistungen beginnend mit
- ö Dienstleistungen beginnend mit
- ü Dienstleistungen beginnend mit
Einschulungsuntersuchung teilnehmen
Leistungsbeschreibung
Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen.
Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
- Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres vollendet.
- Die Kinder müssen zum Schulbesuch angemeldet sein.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises.
Verfahrensablauf
Die zuständige Grundschule benennt dem Gesundheitsamt bis zum 15. Oktober des Vorjahres der Einschulung (bzw. bei noch nicht schulpflichtigen, aber zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldeten Kindern bis zum 15. März) alle zum Schulbesuch angemeldeten Kinder. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern rechtzeitig über die Untersuchungstermine. Die Grundschulen werden bis zum 31. Januar bzw. 31. Mai über die Kinder informiert, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwarten lässt. Auf dieser Grundlage berät die Schule mit den Eltern über weitere Maßnahmen.
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfe sind nicht gegen die Schuleingangsuntersuchung selbst, aber ggf. gegen daraus resultierenden Maßnahmen wie einer Zurückstellung vom Schulbesuch möglich.
Gebühren / Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Benötigte Unterlagen
Im Einladungsschreiben finden Sie Hinweise zu den zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen. In der Regel sind dies:
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Besonderheiten
Grundsätzlich ist der vorgegebene Untersuchungstermin einzuhalten. Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle und die Schule umgehend zu benachrichtigen.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Die Untersuchungstermine werden von den jeweiligen Gesundheitsämtern festgelegt.
Zuständig
Ambrosius-Grundschule TrierHans-Eiden-Platz 2
54292 Trier
Fax: 0651 46394219
E-Mail: verwaltung@ambrosius-grundschule.de
Ausonius-Grundschule Trier
Langstraße 4
54290 Trier
Fax: 0651 718-4008
E-Mail: info@ausonius-grundschule.de
Barbara-Grundschule Trier
Friedrich-Wilhelm-Str. 52
54290 Trier
Fax: 0651 4368667
E-Mail: barbara-grundschule@web.de
Egbert-Grundschule Trier
Soterstraße 3
54295 Trier
Fax: 0651 9120566
E-Mail: Egbert-Grundschule-Trier@t-online.de
Freie Montessori-Schule Trier - Staatlich genehmigte Grundschule Ersatzschule
An der Jugendherberge 3
54292 Trier
Fax: 0651 91898369
E-Mail: info@montessori-trier.schule
Gregor-von-Pfalzel-Grundschule Trier
Pfalzgrafenstr. 49
54293 Trier
Fax: 0651 9955865
E-Mail: grundschule-pfalzel@web.de
Grundschule St. Peter Trier-Ehrang
Oberstr. 8a
54293 Trier
Fax: 0651 7103445
E-Mail: schulleitung@gs-st-peter.bildung-rp.de
Grundschule Trier-Feyen
Estricher Weg 11
54294 Trier
Fax: 0651 99217968
E-Mail: gs-trier-feyen@gmx.de
Grundschule Trier-Heiligkreuz
Rotbachstraße 21
54295 Trier
Fax: 0651 9812970
E-Mail: post@grundschule-heiligkreuz.de
Grundschule Trier-Irsch
Auf der Neuwies 3
54296 Trier
Fax: 0651 5611348
E-Mail: gs.trier-irsch@gmx.de
Grundschule Trier-Mariahof
Am Mariahof 23
54296 Trier
Fax: 0651 1706522
E-Mail: verwaltung@gsmariahof.de
Grundschule Trier-Olewig
Auf der Ayl 40
54295 Trier
Fax: 0651 9933416
E-Mail: gsolewig@web.de
Grundschule Trier-Pallien
Im Sabel 30
54294 Trier
Fax: 0651 9812742
E-Mail: gs.pallien@gmx.de
Grundschule Trier-Quint
Taubenbergstr. 16
54293 Trier
Fax: 0651 7103442
E-Mail: grundschule-quint@web.de
Grundschule Trier-Reichertsberg
Jahnstr. 32 a
54294 Trier
Fax: 0651 9665915
E-Mail: gs.reichertsberg@gmx.net
Grundschule Trier-Ruwer
Franz-Altenhofen-Str. 1
54292 Trier
Fax: 0651 9664474
E-Mail: gs.trier-ruwer@gmx.de
Grundschule Trier-Tarforst
Am Trimmelter Hof 206
54296 Trier
Fax: 0651 96 79 185
E-Mail: info@gstarforst.de
Grundschule Trier-Zewen
Fröbelstraße 7
54294 Trier
Fax: 0651 9982815
E-Mail: info@grundschule-zewen.de
Grundschule am Biewerbach Trier
Johannes-Kerscht-Str. 9
54293 Trier
Fax: 0651 7103452
E-Mail: info@gs-trier-biewer.de
Grundschule am Dom - Ganztagsschule mit musikalischem Schwerpunkt in Trägerschaft des Bistums Trier
Dominikaner Str. 5
54290 Trier
Fax: 0651 7105-8319
E-Mail: grundschule-am-dom@bistum-trier.de
Johann-Herrmann-Grundschule Trier-Euren
Pestalozzistr. 3
54294 Trier
Fax: 0651 9935731
E-Mail: gseuren@web.de
Keune-Grundschule Trier
Am Weidengraben 33
54296 Trier
Fax: 0651 4368679
E-Mail: info@keune-gs.de
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Gesundheitsamt
Paulinstr. 60
54292 Trier
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Telefon: +49 651 715-0Telefon: 115
Fax: +49 651 715-510
E-Mail: gesundheitsamt@trier-saarburg.de
Martin-Grundschule Trier
Peter-Friedhofen-Str. 48
54292 Trier
Fax: 0651 1456490
E-Mail: info@martin-grundschule.de
Matthias-Grundschule Trier
Kentenichstr. 2-4
54290 Trier
Fax: 0651 1706151
E-Mail: info@matthias-grundschule.de