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Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Leistungsbeschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Spezielle Hinweise für Trier
- bei Personen unter 18 Jahren:
- persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich
- bei gemeinsamem Sorgerecht ist die persönliche Vorsprache durch eine der sorgeberechtigen Personen ausreichend
- wenn ein Erziehungsberechtigter den Reisepass beantragt, ist eine Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten sowie eine Kopie des Ausweisdokumentes notwendig
- zusätzlicher Hinweis zu Fingerabdrücken: werden ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Spezielle Hinweise für Trier
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Gebühren / Kosten
- Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten)
Spezielle Hinweise für Trier
Zahlungsart
- auch mit EC Karte möglich
Benötigte Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Spezielle Hinweise für Trier
bei Personen unter 18 Jahren
- Ausweis des bei der Beantragung anwesenden Elternteils
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils sowie eine Kopie des Ausweisdokumentes wenn einer der Erziehungsberechtigten den Reisepass beantragt (bei gemeinsamem Sorgerecht)
- vollständigen Sorgerechtsbeschluss (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bei nicht verheirateten oder geschiedenen Elternteilen
- hier kann nur das Elternteil beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist und der das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat
- Fälle mit gemeinsamem Sorgerecht sind individuell vom Bürgeramt abzuklären
- Original-Geburtsurkunde oder Familienstammbuch nur, wenn das Kind noch keinen Personalausweis oder Kinderreisepass besitzt
Besonderheiten
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Rechtliche Grundlage
- Paßgesetz (PaßG)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
- § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Bearbeitungszeit
4 Wochen.
Spezielle Hinweise für Trier
- 3 - 4 Wochen
Aktueller Hinweis:
- aufgrund hohem Bestellaufkommen beim Reisepass kommt es aktuell zu längeren Lieferzeiten
- die derzeitige Lieferzeit beträgt 6 - 7 Wochen
Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
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