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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft
Leistungsbeschreibung
Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 6 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit, telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.
Spezielle Hinweise für Trier
Abfrage
- kann online unter ZB-Teil 2 Abfrage erfolgen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, bei der Sie die Ausstellung der neuen ZB II beantragt haben.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - DokumentendruckThyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Montag 07:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 13:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
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