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Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Betriebserlaubnisdokument ( Betriebserlaubnisbescheinigung, Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II) für Ihr Fahrzeug verloren haben oder dieses Dokument gestohlen wurde, benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Spezielle Hinweise für Trier
- EWG- bzw. CoC-Dokument
- Gutachten nach § 21 StVZO
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
Spezielle Hinweise für Trier
- Online-Terminvergabe ist möglich
Gebühren / Kosten
Spezielle Hinweise für Trier
- die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen in Straßenverkehr
- ggfs. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich
Bezahlung
- nur am Kassenautomaten möglich
-
bar oder mit einer deutschen EC-Karte
-
keine Visa- und keine Kreditkartenzahlung
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Pass der Meldebehörde des Wohnorts des Fahrzeughalters, ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- Vollmacht bei Vertretung und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertretung
- Bescheinigung einer Polizeidienststelle über die Anzeige des Diebstahls der Dokumente
Spezielle Hinweise für Trier
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebestätigung:
- diese nicht älter als 3 Monate
- kann auch bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig ausgestellt werden
- zusätzlicher Hinweis bei Beantragung durch einen Dritten: Vollmacht sowie Personalausweis beider
- bei mehreren Fahrzeugen genügt eine Vollmacht
- Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
- wenn das Fahrzeug nicht auf den Antragsteller zugelassen war oder ist
- Halter ist verstorben:
- Sterbeurkunde
- Testament oder Erbschein des ursprünglichen Halters
- die Verlusterklärung / eidesstattliche Erkläung kann nur der Erbe abgeben
- bei mehreren Erben ist es ausreichend wenn ein Erbe die Verlusterklärung / eidesstattliche Erkläung vor Ort abgibt und die anderen Erben eine Einverständniserklärung zur Abgabe der Verlusterklärung erteilen inkl. Ausweiskopie aller Erben
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- sofort
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-ZulassungenThyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Montag 07:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 13:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Hermeskeil
Langer Markt 12
54411 Hermeskeil
Montag 07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr
Freitag 07:30 - 11:30 Uhr
Telefon: 115E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg
Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg
Montag 07:30 - 10:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr
Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 6581 9999318
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Viehmarkt
Viehmarkt 20
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen