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Behindertenfahrdienst

Leistungsbeschreibung

Einige Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz bieten spezielle Fahrdienste an. Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich gestalten.

Spezielle Hinweise für Trier

Benutzerausweis

  • es wird ein Benutzerausweis ausgestellt, mit dem die berechtigten Personen Beförderungsunternehmen oder auch Taxi-Unternehmen in einem begrenzten Umfang für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes in Anspruch nehmen können
  • ausgenommen sind
    • Fahrten zur Arbeitsstätte, Krankenfahrten Arztbesuche, Einkaufsfahrten, Fahrten zur Einnahme von Mahlzeiten in Gasthäuser oder Kantinen etc.

Beantragung

  • Beratung und Antragstellung erfolgt persönlich
  • sollte der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen nicht unterschreiben können, kann der Fahrausweis von einer berechtigten Person unterschrieben werden. Zum Informationsgespräch sollte die Person, auf die der Fahrausweis ausgestellt wird aber anwesend sein 

Gültigkeit

  • 1 Jahr

Spezielle Hinweise für Trier

  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG und
    • auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder
    • ohne fremde Hilfe die Wohnung nicht verlassen können oder
    • ohne besondere fremde Hilfe Nahverkehrsmittel nicht erreichen können

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen

Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: sozialamt@trier.de
 
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