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Kleingarten pachten
Leistungsbeschreibung
Kleingärten dienen der Erholung und der Gewinnung von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf.
Ein Kleingarten ist ein Garten, der Ihnen zur nichterwerbsmäßigen, gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient. Ein Kleingarten liegt in einer Anlage, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind. Ausgenommen sind hier Eigentümer-, Arbeitnehmer- und Wohnungsgärten oder Grabland.
Für die Pacht eines Kleingartens gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese regeln, dass Sie als Pächter den Garten bewirtschaften und die Erträge behalten können. Hierfür bezahlen Sie eine vereinbarte Pacht an den Verpächter. Innerhalb der Kleingartenanlage regelt eine Vereinssatzung der verwaltende Kleingartenorganisation bzw. der Kleingartenverein unter anderem die Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverband Rheinland-Pfalz der Kleingärtner e.V.
Spezielle Hinweise für Trier
Allgemeine Auskünfte
- erteilt StadtRaum Trier - StadtGrün
- Informationen siehe unter www.trier.de
Verpachtungen von Kleingärten in Gartenlagen mit Vereinsstruktur:
- Anfragen und Informationen siehe unter Stadtverband der Kleingärtner e.V.
Verpachtungen von Garten/Grabeland ohne Vereinsstruktur:
- zuständig ist das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
- direkte Verpachtung an Einzelpächter
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Bodenmanagement und GeoinformationGerty-Spies-Str. 2
54290 Trier
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - StadtGrün - Grün- und Parkanlagen
Am Grüneberg 90
54294 Trier
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