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Grundstücksmarktbericht Daten der Wertermittlung
Leistungsbeschreibung
Im Landesgrundstücksmarktbericht Rheinland-Pfalz werden Regionen mit vergleichbaren Grundstücksmärkten zusammengefasst und den Nutzerinnen und Nutzern statistisch gesicherte Marktdaten zur Verfügung gestellt. Er ermöglicht einen fundierten Einblick in das Geschehen am Grundstücksmarkt, gibt Auskunft über Umsatz- und Preisentwicklungen auf dem Grundstücksmarkt in Rheinland-Pfalz und enthält sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten. Für einige Städte in Rheinland-Pfalz wurden regionale Grundstücksmarktberichte herausgegeben.
Im Landesgrundstücksmarktbericht Rheinland-Pfalz (LGMB) sind Daten, die zur Wertermittlung von Grundstücken erforderlich sind, enthalten. Der Obere Gutachterausschuss für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und die örtlichen Gutachterausschüsse liefern mit der Bereitstellung dieser Daten die Basis für fundierte Immobilienbewertungen und tragen damit wesentlich zur Transparenz des Grundstücksmarkts bei. Die Daten werden alle zwei Jahre im LGMB bzw. in den Grundstücksmarktberichten der Städte Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Trier und Worms auch separat für den jeweiligen Grundstücksmarkt veröffentlicht. Grundstücksmarktberichte beinhalten beispielsweise statistische Grunddaten, wertrelevante Daten des Grundstücksmarkts sowie Analysen bestimmter Teilmärkte.
Spezielle Hinweise für Trier
- es erscheint jährlich ein Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktbericht bestellen
- Paketbestellung Grundstücksmarktbericht und Gewerbliche Mieten
Es bestehen keine Vorraussetzungen. Die Grundstücksmarktberichte können von allen interessierten Personen und Stellen erworben werden.
An wen muss ich mich wenden?
Informationen zum Landesgrundstücksmarktbericht und zu den für die Wertermittlung erforderlichen Daten erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte, die beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz eingerichtet ist, oder bei den Geschäftsstellen der örtlichen Gutachterausschüsse.
- Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte
- Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle für die Herausgabe des Landesgrundstücksmarktberichts ist die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz.
Anträge / Formulare
Die Antragstellung erfolgt formlos in schriftlicher oder elektronischer Form und wird entsprechend bestätigt.
Verfahrensablauf
Der Landesgrundstücksmarktbericht und weitere Grundstückmarktberichte können
- über den Internetshop des LVermGeo oder
- bei den Servicestellen des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation und der Vermessungs- und Katasterämter in Rheinland-Pfalz bestellt werden.
- Internetshop des LVermGeo
- Servicestellen des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation
- Vermessungs- und Katasterämter in Rheinland-Pfalz
Gebühren / Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Die aktuellen Gebühren für die Grundstücksmarktberichte sind im Internet-Shop der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz aufgeführt.
Eine kostenfreie Version des Landesgrundstücksmarktberichts Rheinland-Pfalz, steht auf der Homepage des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation zum Download bereit. In dieser Version sind die Kapitel 6 (Ableitung der zur Wertermittlung erforderlichen Daten und 11 (Anhang, Indexreihen, Richtwerte, Zinssätze, Wertfaktoren) nicht enthalten!
- Internet-Shop der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz
- kostenfreie Version des Landesgrundstücksmarktberichts Rheinland-Pfalz
Spezielle Hinweise für Trier
- 150,00 Euro Landesgrundstücksmarktbericht Rheinland-Pfalz 2021
- 85,00 Euro Trierer Grundstücksmarktbericht 2022
Zahlungsart:
- Paypal, Giropay oder Rechnung
Besonderheiten
Unter den nachfolgenden Links finden Sie weitere Informationen:
Die Vervielfältigung des Landesgrundstücksmarktberichts ist nur mit Erlaubnis des Herausgebers gestattet. Der Urhebervermerk im Landesgrundstücksmarktbericht ist zu beachten.
Rechtliche Grundlage
- Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis)
- Wertermittlungsrichtlinien (RiWert)
- § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 198 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- §§ 10 und 18 Gutachterausschussverordnung (GAVO)
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- 2 - 5 Werktage
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Bodenmanagement und Geoinformation - Stadtvermessung - Grundstückswertermittlung - GutachterausschussGerty-Spies-Str. 2
54290 Trier
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
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