Straßenschäden/Gehwegschäden
Leistungsbeschreibung
Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Spezielle Hinweise für Trier
Folgende Angaben sind wichtig:
- was ist defekt
- Beschreibung des Schadens
- besteht eine Gefährdung durch den Schaden
- genaue Ortsangabe, Straße, Hausnummer
- Name, Anschrift und Telefonnumer des Meldenden
- wurde der Schaden durch jemand anderen verursacht
- wurde die Polizei benachrichtigt
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Tiefbauamt - Betriebshof / SchilderwerkstattLöwenbrückener Str. 13-14
54290 Trier
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Telefon: +49 651 718-0
Fax: +49 651 718-3689
E-Mail: Kontakt aufnehmen
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