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Wohnraumförderung: Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
Leistungsbeschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung eine Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum an, um solche Haushalte im Land bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.
Antragsberechtigt sind die Eigentümer oder die dinglich Nutzungsberechtigen. Sie werden gefördert, wenn diese zusammen mit Ihren Haushaltsmitgliedern die maßgeblichenen Einkommensgrenzen, die jeweils nach der Haushaltsgröße gestaffelt sind, einhalten.
Die Förderung wird auf der Grundlage der veröffentlichten Förderprogramme, die die Fördervoraussetzungen und ‑konditionen abschließend definieren, durch Förderzusagen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Die Förderentscheidung (Förderzusage) bestimmt insbesondere den Förderzweck, die Höhe und Einsatzart der Zuwendungen.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Spezielle Hinweise für Trier
- Antragstellung und Antragsabgabe auch im Fachamt möglich
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Trier
Antragsformular
- Vordruck ist auch im Fachamt erhältlich
- wird auf Wunsch auch zugeschickt
- oder online unter www.isb.rlp.de
Antragsabgabe
- Vordruck kann mit den dazu gehörenden Unterlagen per Post gesendet werden
- persönliche Antragsabgabe ist emfehlenswert
- zur Klärung offener Fragen und erforderlicher Unterlagen
- vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Gebühren / Kosten
Für die Bearbeitung des Darlehensantrages erhebt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1,0 v.H. der Darlehenssumme. Der Anspruch entsteht mit Bearbeitung des Darlehensantrages.
Benötigte Unterlagen
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) oder bei den jeweils für das Grundstück örtlich zuständigen Verwaltungen der Städte und Landkreise.
Spezielle Hinweise für Trier
- je nach Förderprogramm unterschiedlich
- können telefonisch bei der Terminvereinbarung erfragt werden
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- 1 - 2 Wochen
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der baulichen Modernisierungsmaßnahmen bei der für das Grundstück örtlich zuständigen Verwaltung der Städte und Landkreise zu stellen.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Allgemeiner Sozialer Dienst - Wohnraumberatung, WohnraumhilfenAm Augustiner Hof, Verw.-Geb. IV
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen