Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ändern
Leistungsbeschreibung
Technische Änderungen am Fahrzeug (z. B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vermerkt werden.
Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden.
Spezielle Hinweise für Trier
vorher: Fahrzeugbrief
Änderung
- jede Veränderung ist der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen
Antrag
- persönlich oder durch einen Bevollmächtigten möglich nach Änderung des Personalausweises
Vordrucke
- wie Vollmacht und Einzugsermächtigungen liegen im Fachamt vor
- sind auch online abrufbar
Spezielle Hinweise für Trier
Eine neue Anschrift muss in der ZB II nicht eingetragen werden, nur in der ZB I
An wen muss ich mich wenden?
Änderungen sind bei der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente einzutragen.
Gebühren / Kosten
Spezielle Hinweise für Trier
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen in Straßenverkehr:
- die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab
Bezahlung
- nur am Kassenautomaten möglich
- bar oder mit einer deutschen EC-Karte
- keine Visa- und keine Kreditkartenzahlung
Benötigte Unterlagen
In allen Fällen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Personalausweis oder
- Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
Zusätzlich bei technischen Änderungen
- gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- oder Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer zugelassenen Prüforganisation
- Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers
-
Nachweis über die Hauptuntersuchung.
- bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Spezielle Hinweise für Trier
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ggfs. schriftliche Vollmacht des Bevollmächtigten und beide Personalausweise (gut lesbare Kopie vom Vollmachtgeber ist ausreichend
bei Firmen
- zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
bei ausländischen Mitbürgern
- ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung
bei Namensänderung
- genügt auch die Heiratsurkunde, sofern sich die Namensänderung nicht anhand der Ausweisdokumente nachvollziehen lässt
Besonderheiten
Rechtliche Grundlage
Nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist jede Veränderung der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
- § 13 Abs. 1 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Spezielle Hinweise für Trier
- § 12 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - Zulassungsbescheinigung Teil
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- sofort
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Allgemeine Fragen zu Zulassungsbescheinigung Teil II ändern (Namensänderung)
-
Ist die die Zulassungsbescheinigung Teil II auch zu ändern, wenn sich nur die Adresse innerhalb des Zulassungsbezirkes ändert?
- nein
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse - Kfz-ZulassungsbehördeThyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag:
07:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 18:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-1388
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Amt für Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse - Kfz-Zulassungsbehörde - Außenstelle Hermeskeil
Langer Markt 17
54411 Hermeskeil
Montag - Freitag: 07:30 Uhr - 10:30 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 6503 809-123
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Amt für Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse - Kfz-Zulassungsbehörde - Außenstelle Saarburg
Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg
Montag - Freitag: 07:30 Uhr - 10:30 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 6581 9999318
E-Mail: Kontakt aufnehmen