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15.01.2018

„Medizinische Verfahren helfen bei der Altersfeststellung nicht weiter“

Vor dem Hintergrund des aktuellen Falls in Kandel erreichten auch das Trierer Rathaus mehrere Anfragen zur Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Ausländer. Vor diesem Hintergrund veröffentlicht die Stadtverwaltung eine Stellungnahme:

Das Jugendamt der Stadt Trier ist ein Schwerpunktjugendamt, das seit vielen Jahren auch für andere Jugendämter die Clearingphase für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) durchführt. Hierzu gehört auch die Altersfeststellung dieser jungen Menschen. Bislang besteht eine Zweckvereinbarung nach Paragraph 12 KomZG (Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit) mit insgesamt neun kooperierenden Jugendämtern. Ab 2018 kommen weitere fünf kommunale Gebietskörperschaften hinzu. Für diese beteiligten Jugendämter liegen die Vorteile darin, dass sie sich so auf die Gestaltung der Anschlussmaßnahmen und die fachlichen Herausforderungen konzentrieren können. Die Kosten für die Unterbringung bei einem freien Träger werden zu 100 Prozent und für den beim Jugendamt entstehenden Verwaltungsaufwand über eine Fallkostenpauschale vom Land erstattet. Eine Orientierung für die Altersfeststellung bieten die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.

Bei der Altersprüfung hat das Jugendamt Trier im vergangenen Jahr 26 von 109 in Obhut genommenen unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Rahmen der qualifizierten Inaugenscheinnahme älter eingestuft als von den jungen Menschen ursprünglich angegeben. Bei sechs von ihnen wurde trotzdem die Minderjährigkeit durch das Jugendamt festgestellt, allerdings mit einem höheren Alter als von den jungen Menschen genannt. Bei den anderen 20 Flüchtlingen wurde die Volljährigkeit festgestellt.

Die qualifizierte Inaugenscheinnahme ist die Erfassung eines Gesamteindrucks: äußeres Erscheinungsbild, Bewertung der in Gesprächen gewonnenen Informationen zum Entwicklungsstand, Hinzuziehung von Aussagen und Dokumenten etc. Medizinische Untersuchungen wurden in Trier bislang nicht veranlasst. Es ist auch fraglich, ob es vor dem Hintergrund der Haltung der Ärztekammer, ohne medizinische Indikation Röntgenuntersuchungen nicht durchführen zu wollen, einen fachlich entsprechend geeigneten Arzt gibt, der bereit wäre unter diesen Voraussetzungen die entsprechende Untersuchung vorzunehmen. Sozialdezernentin Angelika Birk betont abschließend: „Selbstverständlich kann eine Altersfeststellung durch das Jugendamt nicht monatsgenau erfolgen. Aber auch medizinische Verfahren helfen nicht weiter, wenn der unbegleitete minderjährige Ausländer sich altersmäßig eng an dem Eintritt zur Volljährigkeit befindet, weil hier eine Ungenauigkeit von circa zwei Jahren bestehen kann, wie auch diejenigen Ärzte, die dieses Verfahren befürworten, bestätigen.“

 

 

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