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06.07.2018

Anträge für verkehrsbehördliche Anordnungen vier Wochen im Voraus stellen

(bau) In der städtischen Straßenverkehrsbehörde ist aufgrund personeller Engpässe und der anstehenden Urlaubszeit mit erheblichen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung hinsichtlich verkehrsbehördlicher Anordnungen im Rahmen von Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenraum sowie bei der Erlaubnis von Großraum- und Schwerverkehr zu rechnen. Es wird darum gebeten, planbare Maßnahmen mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen zu beantragen. Die Straßenverkehrsbehörde bittet um Ihr Verständnis.

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