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12.04.2019

Beantragen und selbst ausdrucken: Online-Verfahren für Bewohnerparkausweis vorgestellt

(kig) Eine der am stärksten nachgefragten Dienstleistungen des Rathauses können die Bürgerinnen und Bürger ab sofort von zu Hause aus abrufen: Um sich einen Bewohnerparkausweis zu besorgen, ist der Gang aufs Bürgeramt dank eines neuen Verfahrens nicht mehr unbedingt erforderlich. Der Ausweis kann online beantragt, bezahlt und gleich ausgedruckt werden.

Oberbürgermeister Wolfram Leibe sieht das neue Angebot als gelungenes Beispiel für die Modernisierung der Verwaltung: „Neben dem papierlosen Stadtrat sind reine Online-Verfahren ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum virtuellen Rathaus. Wir bleiben dran und wollen in naher Zukunft noch zahlreiche weitere Dienstleistungen digital zur Verfügung stellen.“ Momentan können bei der Stadt Trier bereits die Wunschkennzeichen-Reservierung, die Außerbetriebssetzung und Wiederzulassung von Fahrzeugen, die Abmeldung der Nebenwohnung oder die Anmeldung zur Hundesteuer über das Internet erledigt werden. Zu den bereits bewährten Online-Diensten zählen auch die Terminvereinbarung bei der Kfz-Zulassung und beim Bürgeramt, die Bestellung von Publikationen sowie die Anmeldung für VHS-Kurse oder für einen Kita-Platz.

Die Informationen zum Bewohnerparken mit dem Online-Formular können künftig über die Rubrik „Oft besucht“ auf der Startseite des städtischen Internet-Portals trier.de aufgerufen werden. Nach der Eingabe von Daten zur Person und zum Fahrzeug, die datenschutzkonform verarbeitet und mit dem Melderegister abgeglichen werden, erhält der Antragsteller eine E-Mail mit einem Link und einem Zugangscode zu einer personalisierten Webseite. Dort gibt es eine Schaltfläche zum Ausdrucken des Ausweises, was auch mit einem Schwarz-Weiß-Drucker möglich ist. Der Zugangscode bleibt gültig, so dass man später auch eine Verlängerung des Ausweises beantragen oder Daten aktualisieren kann. Die Begleichung der Gebühr erfolgt anschließend mit Hilfe der Online-Zahlsysteme Paypal, Giropay oder Paydirekt.

Für die Ausstellung der Bewohnerparkausweise ist seit Dezember 2018 das Bürgeramt zuständig. Beigeordneter Thomas Schmitt unterstreicht: „Mit dem neuen Online-Verfahren belegen wir erneut unsere Service- und Kundenorientierung im Bürgeramt, zu der auch die Modernisierung des Wartebereichs, die Einführung der Online-Terminvereinbarung und die Bündelung der Dienstleistungen an einem Ort gehören.“ Gleichzeitig betont Schmitt, dass es sich um ein zusätzliches Angebot handelt: Die persönliche Beantragung des Bewohnerparkausweises im Bürgeramt ist natürlich weiterhin möglich. Eine weitere Option ist es, sich den Antrag herunterzuladen, auszudrucken, auszufüllen und mit der Post oder per Fax an das Rathaus zu schicken.

In Trier gibt es momentan 20 Bewohnerparkzonen in den Stadtteilen Mitte-Gartenfeld, Trier-Nord und Trier-Süd. Die Anwohner des jeweiligen Quartiers können einen Parkausweis beantragen und genießen dann ein Vorrecht bei der Benutzung der öffentlichen Parkplätze. Die Jahresgebühr für den Bewohnerparkausweis beläuft sich derzeit auf 30,70 Euro. Aktuell sind circa 4400 gültige Bewohnerparkausweise ausgestellt.

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