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10.06.2020

Städtische Sporthallen werden teilweise wieder für den Vereinssport geöffnet

(em) Ab dem kommenden Montag, 15. Juni, werden die städtischen Sporthallen teilweise wieder für den Vereinssport freigegeben. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 3. Juli, dem letzten Schultag für die Sommerferien. Geltende Hygienemaßnahmen, Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen sind zwingend zu beachten.

Während der gesamten Übungs- und Trainingszeit muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Bei Sportarten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, ist ein Mindestabstand von mindestens drei Metern zu anderen Personen einzuhalten. Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sowie Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, sind untersagt. Die Dusch- und Umkleideräume bleiben geschlossen. Ebenso müssen die besonderen Hygieneanforderungen eigenverantwortlich umgesetzt werden, insbesondere im Hinblick auf die notwendige Desinfektion von Händen sowie von Sport- und Trainingsgeräten. Darüber hinaus sind die Sportvereine verpflichtet, die Kontaktdaten aller Personen sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der jeweiligen Sporthalle zu dokumentieren und für einen Zeitraum von einem Monat beginnend mit dem Tag der Nutzung aufzubewahren. So wird im Falle einer Infektion die Nachverfolgung der Kontaktpersonen gewährleistet.

Die zuständige Sportdezernentin und Bürgermeisterin Elvira Garbes freut sich auf diesen weiteren wichtigen Schritt zu mehr sportlicher Aktivität und appelliert an alle Sporttreibenden und Vereine: „Gehen Sie weiterhin verantwortungsvoll und sorgsam mit der Situation um und beachten Sie zwingend die Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung, das Hygienekonzept des Landes für den Sport im Innenbereich sowie die Empfehlungen und Richtlinien der jeweiligen Fachverbände für die Wiederaufnahme des Sportbetriebes einzelner Sportarten. Die Durchführung des Trainingsbetriebes liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Vereine.“

Aufgrund der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in den Schulen und der erforderlichen Umsetzung der strengen Hygienepläne werden derzeit einige Sporthallen für schulische Zwecke (zusätzliche Klassen-, Klausur- und Notbetreuungsräume) dringend benötigt und beansprucht. Daher müssen folgende Sporthallen vorerst bis zu den Sommerferien für den Vereinssport gesperrt bleiben:

  • Wolfsberghalle (voraussichtlich bis 22. Juni)
  • Mehrzweckhalle Friedrich-Wilhelm-Gymnasium
  • Gymnastikhalle Friedrich-Wilhelm-Gymnasium
  • Sporthalle Humboldt-Gymnasium
  • Sporthalle Grundschule Trier-Zewen
  • Mehrzweckhalle Max-Planck-Gymnasium/Auguste-Viktoria-Gymnasium
  • Doppelstockhalle Max-Planck-Gymnasium
  • Gymnastikhalle Max-Planck-Gymnasium (Baumaßnahme)
  • Sporthalle Grundschule Trier-Tarforst
  • Sporthalle Grundschule Trier-Mariahof
  • Sporthalle Grundschule Matthias
  • Sporthalle Medard-Schule
  • Sporthalle Grundschule Trier-Heiligkreuz

Erforderliche Grundreinigungen, Reparaturen und sonstige Maßnahmen durch die städtische Gebäudewirtschaft können im Bedarfsfall in der ersten Hälfte der Sommerferien umgesetzt werden, so dass die städtischen Sporthallen mit Ausnahme der Sporthallen der Grundschule Barbara und der Gymnastikhalle des Max-Planck-Gymnasiums (hier finden Baumaßnahmen in den Sommerferien statt) grundsätzlich ab der vierten Woche der Sommerferien für den Vereinssport bereit stehen. Hierzu ist allerdings eine Bedarfsmeldung bis spätestens Freitag, 26. Juni, an das städtische Sportamt erforderlich.

Sportdezernentin Elvira Garbes bittet um Verständnis, dass für den Zeitraum nach den Sommerferien derzeit noch keine konkreten Aussagen bezüglich der weiteren Nutzung der Sporthallen durch den Vereinssport getroffen werden können, da verbindliche Konzepte für den Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021 derzeit noch nicht vorliegen. Nähere Informationen durch das Amt für Schulen und Sport erfolgen zu gegebener Zeit.

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