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21.10.2019

Informationen zur Wahl des Migrationsbeirats auf einen Blick

(pe) Eine knappe Woche vor der Wahl des Trierer Beirats für Migration und Integration am Sonntag, 27. Oktober, 8 bis 18 Uhr­, präsentiert die Stadtverwaltung die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Stimmabgabe:

Wann fand die letzte Beiratswahl in Trier statt?

Am 23. November 2014 siegte die Demokratische Internationale Liste (DIL) mit 67,39 Prozent (neun der 13 Sitze). Die Bunte Liste erhielt 18,38, die Union der demokratischen Mitte (UdM) 14,24 Prozent der Stimmen (jeweils zwei Sitze). Die Beteiligung lag damals bei 4,04 Prozent. Von den 8663 Wahlberechtigten haben damals 350 gewählt.

Wer ist diesmal wahlberechtigt?

Das sind ausländische und staatenlose Einwohner, alle Bewohner der Stadt, die als Spätaussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, und deren Familienangehörige. Außerdem sind Eingebürgerte wahlberechtigt. Bedingung ist, dass sie am 27. Oktober das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Trier haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Erstmals im Wählerverzeichnis automatisch registriert sind Doppelstaatler. Daher liegt die Zahl der Wahlberechtigten diesmal bei rund 22.000 Personen Wahlberechtigten und damit deutlich höher als 2014.

Wie kann Briefwahl beantragt werden?

Die Möglichkeit besteht schriftlich im Wahlbüro im Rathaus, aber auch per E-Mail an wahlen@trier.de. Anzugeben sind Name und Vorname, Geburtsdatum und Adresse. Das Briefwahlbüro im Rathaus ist am Freitag, 25. Oktober, 8 bis 18 Uhr, letztmals geöffnet. Die Briefwahlunterlagen können bis Sonntagabend, 18 Uhr, im Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Bis vergangenen Freitag wurden bereits rund 580 Briefwähler registriert.

Wie können Wahlberechtigte ihre Stimmen abgeben?

Es gibt sechs barrierefreie Wahllokale, die den einzelnen Stadtbezirken zugeordnet sind: Verwaltungsgebäude III am Augustinerhof (Altstadt und Gartenfeld), Keune-Grundschule, Am Weidengraben 33 (Alt- und Neu-Kürenz, Olewig, Tarforst, Filsch, Irsch und Kernscheid), Grundschule Heiligkreuz, Rotbachstraße 21 (Barbara, Matthias, Alt- und Neu-Heiligkreuz), Mariahof, Weismark und Feyen), Kurfürst-Balduin-Schule, Trierweilerweg 12a (Pallien, Trier-West, Euren und Zewen), Café im Bürgerhaus Trier-Nord, Franz-Georg-Straße 36 (Nells Ländchen, Maximin, Ruwer und Eitelsbach) sowie Atelier Grundheber, Ehranger Straße 150 (Ehrang, Quint, Pfalzel und Biewer). Das Wahllokal steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Was ist bei der Stimmabgabe im Einzelnen zu beachten?

Sie funktioniert wie beim Stadtrat. Für den Migrationsbeirat sind 13 Sitze zu vergeben. Daher hat jeder Wähler bis zu 13 Stimmen. Bei einer Bewerberin oder einem Bewerber können maximal drei Kreuze gemacht werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, alle Stimmen einer Liste zu geben. Alle Details stehen auf dem Stimmzettel.

Wann steht das Ergebnis der Wahl fest?

Am Wahlabend werden die vorläufigen Ergebnisse ab 18 Uhr im Raum „Steipe“ im Rathaus präsentiert sowie auf der städtischen Internetseite www.trier.de. Der Wahlausschuss kommt unter der Leitung von OB Wolfram Leibe am Mittwoch, 30. Oktober, 18.30 Uhr, Raum „Steipe“ im Rathaus zusammen, um das endgültige Ergebnis zu bestätigen.

Wie lange amtiert der Beirat und wie viele Mitglieder hat er?

Die 13 Mitglieder werden für fünf Jahre gewählt. Hinzu kommen sechs berufene Mitglieder aus den Reihen der Stadtratsfraktionen.

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