(kig) Das Altstadtfest ist ausgefallen, die Peter-und Paul-Kirmes wurde abgesagt und das Zurlaubener Heimatfest darf nicht stattfinden: Das Verbot von Großveranstaltungen zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus kann für die Berufsgruppe der Schausteller und Standbetreiber existenzbedrohend sein. Die Stadt Trier will den Anbieterinnen und Anbietern unter die Arme greifen und es ermöglichen, einzelne Fahrgeschäfte und Verkaufsstände dezentral und temporär an verschiedenen Plätzen zu eröffnen. Dazu wurde ein Interessensbekundungsverfahren gestartet. Interessierte können die Teilnahmebedingungen und Bewerbungsfristen unter www.trier.de/ausschreibungen (Vergabeverfahren) einsehen.
Für das Verfahren gelten unter anderem folgende Bedingungen: