trier.de - zur Startseite
Zur StartseiteZur StartseiteZur Startseite

25.11.2021

Ordnungsamt kontrolliert Einhaltung der Corona-Regeln im ÖPNV

Zwei Kontrollkräfte des Kommunalen Vollzugsdienstes kontrollieren die Nachweise eines Fahrgastes. Im Hintergrund steht ein Bus.
Eine Streife des Kommunalen Vollzugsdienstes kontrolliert die 3G-Nachweise der Fahrgäste.

(jop) Seit gestern gilt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung, die einige Änderungen mit sich bringt – unter anderem im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Wer mit Bus oder Bahn fahren möchte, braucht neben einem gültigen Ticket und einer Maske jetzt auch einen 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) sowie den Personalausweis. Heute führte der Kommunale Vollzugsdienst (KomVD) des Ordnungsamts erste Stichprobenkontrollen am Nikolaus-Koch-Platz durch.

Zwei Streifen des Kommunalen Vollzugsdiensts sprachen Fahrgäste beim Aussteigen an, klärten sie über die neuen Regelungen auf und ließen sich die Nachweise zeigen. Von den Ergebnissen der zweistündigen Kontrolle zeigte sich Sachgebietsleiter Reinhard Regneri „angenehm überrascht“. Alle der über 60 kontrollierten Fahrgäste hatten einen entsprechenden Nachweis dabei und konnten sich ausweisen. Die Fahrgäste wurden gezielt nach dem Aussteigen angesprochen, um den Ablauf des Busverkehrs nicht zu stören. Auch nicht angesprochene Fahrgäste stellten sich an, um den Kontrollkräften ihre Nachweise zu zeigen.

Die Kräfte des KomVD erfuhren dabei viel Verständnis und positive Rückmeldungen. Einige Fahrgäste lobten die Kontrollen und bedankten sich. Die Einhaltung der Corona-Regeln im ÖPNV ist ein Schwerpunkt des Kommunalen Vollzugsdienstes. In Zukunft soll es täglich Kontrollen geben.

Hinweis an die Redaktionen: Unter "Downloads" finden Sie das zur Veröffentlichung freigegebene Bild in hoher Auflösung. Bitte geben Sie als Bildnachweis "Presseamt Trier" an.

Archiv

Pressemitteilungen nach Zeitraum filternZeige Artikel von


bis


Downloads

 
Druckhinweis: Standardmäßig werden Hintergrundbilder/-farben vom Browser nicht ausgedruckt. Diese können in den Druckoptionen des Browsers aktiviert werden.