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09.01.2018 | Jugendschutz

Prostitutionswerbung: Verbot zeigt deutliche Erfolge

(mic) Die neuen Regelungen zur Eindämmung von übermäßiger Prostitutionswerbung im Stadtgebiet sind nach Einschätzung der Verwaltung erfolgreich. Seit einigen Wochen sind deutlich weniger große wie kleine Plakate mit Bordellwerbung in der Stadt Trier zu sehen. Auch die meisten der zu Werbezwecken aufgestellten Lastwagen und Anhänger sind spätestens seit Anfang des Jahres verschwunden. Der zuständige Ordnungsdezernent Thomas Schmitt sagt: „Ich freue mich, dass wir damit im Sinne vieler Bürgerinnen und Bürger sowie im Sinne des Jugendschutzes eine deutliche Verbesserung im Stadtbild erreichen konnten. Und ich danke den Plakatwerbungsunternehmen wie auch den betroffenen Bordellbetrieben, die sich dankenswerterweise weitgehend kooperativ und einsichtig gezeigt haben.“

Auch die städtische Frauenbeauftragte Angelika Winter ist erfreut über den Erfolg: „Es war ein langer Weg, der viel Hartnäckigkeit erforderte. Rat und Verwaltung handeln damit auch im Sinne vieler Bürgerinnen und Bürger, deren Beschwerden bei der Stadt nun erfolgreich waren.“

Die Stadt hatte unter Berufung auf das geänderte Prostituierten-Schutz-Gesetz (ProstSchG) und den Jugendschutz einen 500-Meter-Radius um Schulen, Kindertagesstätten, Familienzentren, sonstige Jugend- und Jugendschutzeinrichtungen und Jugendsportstätten festgelegt, in dem Werbung für Prostitution und Bordellbetriebe künftig verboten ist. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt.  Die strengeren Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2018. Sie waren vom Stadtrat im November beschlossen worden. Hintergrund waren zunehmende Beschwerden von Bürgern über die teils großflächige Plakatwerbung, die in weiten Teilen der Stadt zu sehen war. Die Stadt hatte im Vorfeld sowohl mit Plakatwerbungsbetrieben, deren Fachverbänden wie auch mit den Bordellbetreibern Kontakt aufgenommen und sie über die Neuregelung aufgeklärt.

Das Ordnungsamt kontrolliert künftig die Einhaltung des Werbeverbots in den definierten Zonen. Möglicherweise werden einzelne Plakate auch in Verbotszonen übergangsweise noch toleriert, da es hier längerfristige Vertragsabschlüsse der Betreiber gab. Bisher musste die Stadt noch keine Bußgelder verhängen, dementsprechend liegen auch keine Widersprüche vor.

 

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