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16.04.2021

Corona: 47 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Grafik: 7-Tage-Inzidenz in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz.
Die Karte zeigt die aktuelle 7-Tage-Inzidenz in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz. Quelle: corona.rlp.de

Am heutigen Freitag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 47 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 25 aus dem Landkreis und 22 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 6064 (2279 in der Stadt Trier und 3785 im Landkreis Trier-Saarburg).

Bisher wurden 654 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 583 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 40 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 31 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheits-ministeriums  in der Stadt Trier bei 94,1 sowie im Landkreis bei 85,0 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern. Durch Nachmeldungen können die Inzidenzwerte des Landes geringfügig von den Werten auf der Grundlage der Zahlen des Gesundheitsamtes abweichen.

Zahl der aktuell infizierten Personen steigt weiter

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 580 – 30 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 365 im Landkreis und 215 in der Stadt Trier. Elf Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Bei einem metallverarbeitenden Betrieb in Trier wurden inzwischen Infektionen bei 18 Beschäftigten sowie 5 Familienangehörigen bestätigt. Weitere zwöf Personen gelten als Kontaktpersonen 1. Grades und befinden sich in Quarantäne. Trotzdem ist nach wie vor ein eher diffuses Infektionsgeschehen hauptsächlich im familiären Umfeld festzustellen.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät daher unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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