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07.05.2021

Corona: 30 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Am heutigen Freitag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 30 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 17 aus dem Landkreis und 13 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 6763 (2573 in der Stadt Trier und 4190 im Landkreis Trier-Saarburg).

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Robert-Koch-Institutes:
Stadt Trier: 61,0
Landkreis Trier-Saarburg: 74,3

Erneut wurden dem Gesundheitsamt heute Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet, insgesamt 1190 (31 mehr als gestern), davon 1084 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und unverändert 56 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 50 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist gesunken und liegt bei 552 – drei weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 355 im Landkreis und 197 in der Stadt Trier. Sieben Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in drei Krankenhäusern versorgt.

Aktuelle Impfquote

Im gemeinsamen Impfzentrum des Kreises und der Stadt wurden (Stand heute, 14 Uhr) 44.578 Erstimpfungen und 19.633 Zweitimpfungen vorgenommen. Die gemeinsame Impfquote inklusive Impfungen bei Hausärzten und durch mobile Impfteams u.ä. beläuft sich auf 29,2 % bei Erstimpfungen (75.998 Personen) und 10,7 % bei Zweitimpfungen (27.901 Personen). Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich ansonsten auf der Internetseite des Landes https://impftermin.rlp.de

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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