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06.07.2021

Kinderfreizeitbonus für bedürftige Familien

(bau) Das Amt für Soziales und Wohnen weist darauf hin, dass der Bundestag einen Kinderfreizeitbonus beschlossen hat, um die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern. Bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen erhalten einen einmaligen Bonus von 100 Euro je Kind, der für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden kann.

Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung), SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Die städtische Abteilung Asyl zahlt den Kinderfreizeitbonus selbst aus. Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien, die Sozialhilfe beziehen, müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen. Auf der Seite der Bundesagentur stehen alle notwendigen Hinweise: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus

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