trier.de - zur Startseite
Zur StartseiteZur StartseiteZur Startseite

24.05.2023

Beschränkungen für den Lieferverkehr durch Jazzfest am Dom

(pe) Wegen des 21. Jazzfests am Dom gelten auf dem Domfreihof nach Angaben der städtischen Straßenverkehrsbehörde vom 26. bis 29. Mai folgende geänderte Zeiten für den Lieferverkehr:

  • Freitag, 26. Mai: 0 bis 20 sowie 22.30 bis 24 Uhr
  • Samstag, 27., und Sonntag, 28. Mai: 0 bis 14 und 22.30 bis 24 Uhr
  • Montag, 29. Mai: 0 bis 10 sowie 18 bis 24 Uhr.

Die Zufahrt von Berechtigten (mit gültigem Nachweis) am Domfreihof ist außerhalb der Lieferzeiten ausschließlich eingeschränkt über die Liebfrauenstraße möglich. Alle anderen Teile der Fußgängerzone sind während der generell üblichen Lieferverkehrszeiten (Montag bis Freitag, 0 bis 11 und 19 bis 24 Uhr, samstags und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 11 Uhr) befahrbar. Gewerbetreibende in dem betroffenen Bereich müssen zudem dafür Sorge tragen, dass die Lieferketten an die geänderten Zeiten angepasst werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Zudem bittet die städtische Straßenverkehrsbehörde Inhaber von Parkplätzen und privat genutzten Flächen im Bereich des Domfreihofs, Fahrten außerhalb der teilweise geänderten Lieferzeiten auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Um die Einfahrt über den Domfreihof zu den Plätzen in diesem Bereich zu gewährleisten, muss eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone und der Personalausweis mitgeführt und im Bedarfsfall in der Liebfrauenstraße vorgezeigt werden. Auf dem Domfreihof sind zudem generell an Sonn- und Feiertagen die Sperrzeiten der Fußgängerzone zu beachten.

Archiv

Pressemitteilungen nach Zeitraum filternZeige Artikel von


bis


 
Druckhinweis: Standardmäßig werden Hintergrundbilder/-farben vom Browser nicht ausgedruckt. Diese können in den Druckoptionen des Browsers aktiviert werden.