trier.de - zur Startseite
Zur StartseiteZur StartseiteZur Startseite

14.01.2021

Corona: 15 Neuinfektionen und ein weiterer Todesfall

Grafik: 7-Tage-Inzidenz in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz.
Die Karte zeigt die aktuelle 7-Tage-Inzidenz in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz. Quelle: corona.rlp.de

Am heutigen Donnerstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 15 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet, zehn aus der Stadt Trier und fünf aus dem Landkreis.

Auch heute wurde dem Gesundheitsamt ein Todesfall eines älteren Patienten aus dem Landkreis im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gemeldet. Damit sind bisher insgesamt 90 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 71 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 19 aus der Stadt Trier.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 4181 (1571 in der Stadt Trier und 2610 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier bei 59,2 (gestern: 71,7) und im Landkreis bei 51,5 (gestern: 68,3) Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern, und damit nahe an dem Warnwert von 50 pro 100.000.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 343 – 15 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 209 im Landkreis und 134 in der Stadt Trier. Die Zahl der stationär behandelten Patienten ist – auch infolge der Todesfälle der letzten Tage und Wochen – weiter gesunken und beträgt nun 28 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier. 19 Patienten werden im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier behandelt, vier im Kreiskrankenhaus Saarburg und fünf im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

ei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Archiv

Pressemitteilungen nach Zeitraum filternZeige Artikel von


bis


 
Druckhinweis: Standardmäßig werden Hintergrundbilder/-farben vom Browser nicht ausgedruckt. Diese können in den Druckoptionen des Browsers aktiviert werden.