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08.07.2021

Corona: Vier Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Am heutigen Donnerstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg vier weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – drei aus dem Landkreis Trier-Saarburg und eine aus der Stadt Trier. Somit beträgt die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen 7229 (2768 in der Stadt Trier und 4461 im Landkreis Trier-Saarburg). Ein gestern gemeldeter Fall aus der Verbandsgemeinde Schweich wurde wieder gestrichen, da die betroffene Person ihren Wohnsitz nicht im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes hat.

Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt laut Angaben des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz bei nunmehr:
Stadt Trier: 9,9
Landkreis Trier-Saarburg: 8,0

Dem Gesundheitsamt wurde ein weiterer Nachweis der Beta-Virusvariante gemeldet. Die Zahl der aktuell Infizierten wird heute mit 35 angegeben. Diese verteilen sich wie folgt: 22 im Landkreis und 13 in der Stadt Trier. Aktuell befindet sich ein Patient aus der Region wegen einer Covid-19-Erkrankung in stationärer Behandlung.

Sorge um steigende Infektionszahlen in Luxemburg

Mit Sorge beobachtet das Gesundheitsamt die Entwicklung im benachbarten Luxemburg, wo die Inzidenz inzwischen wieder über 150 angestiegen ist. Seit Anfang Juli sind ein Drittel der in Trier/Trier-Saarburg nachgewiesenen Neuinfektionen auf Kontakte in Luxemburg zurückzuführen (8 von 24).
Das Gesundheitsamt empfiehlt allen symptomatischen Personen, sich zeitnah einem abklärenden Test zu unterziehen und weiterhin alle Hygieneregeln einzuhalten. Zudem appelliert das Gesundheitsamt, sich zeitnah impfen zu lassen, da ein kompletter Impfschutz gut gegen die Virusvarianten schützt und zumindest schwere Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen weitgehend verhindert.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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