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05.04.2019 | Verkehrssicherheit

Vier-Jahres-Plan für Zebrastreifen

Ein Fußgänger überquert die Straße auf einem Zebrastreifen
Zebrastreifen ermöglichen Fußgängern die sichere Überquerung viel befahrener Straßen, müssen dazu aber gut beleuchtet und beschildert sein.

Rund hundert Fußgängerüberwege in Trier sollen bis 2023 mit einer Beleuchtung ausgestattet werden, die den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entspricht. Sie bleiben somit dauerhaft erhalten. In einem Bericht des Tiefbauamts, der im Baudezernatsausschuss fraktionsübergreifend auf Zustimmung stieß, werden die Kosten für die Nachrüstung mit 1,1 Millionen Euro beziffert, die von den Stadtwerken getragen werden. Das städtische Tochterunternehmen kümmert sich seit 2016 um die Straßenbeleuchtung, zuvor war dies Aufgabe des Tiefbauamts.

Aus der maßgeblichen „Richtlinie für die Anlage und die Ausstattung von Fußgängerüberwegen" ergibt sich, dass Zebrastreifen in der Regel auf jeder Straßenseite mit einer separaten Beleuchtung ausgerüstet werden müssen, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit und regennasser Fahrbahn gut erkennbar sind. Da viele Zebrastreifen in Trier vor Inkrafttreten dieser Regelung angelegt wurden, hat eine Expertengruppe in den vergangenen Jahren alle 235 Anlagen in Trier überprüft und öffentlich zur Diskussion gestellt. Im Ergebnis können 83 Überwege ohne Veränderung erhalten bleiben, 98 sollen nachgerüstet werden. Lediglich 25 Zebrastreifen, die nicht den Sicherheitskriterien entsprechen, sollen entfernt werden, zum Beispiel weil sie in einer Tempo-30-Zone, einer Einbahnstraße oder in einer Straße mit geringem Verkehrsaufkommen liegen. Die Kosten für den Rückbau werden auf 50.000 Euro geschätzt und sollen aus dem Budget der laufenden Straßenunterhaltung bestritten werden.

Alternativen

In 27 Fällen sollen die Zebrastreifen durch alternative Querungshilfen für Fußgänger ersetzt werden, die im Einzelnen noch geplant werden müssen. Ein Beispiel ist der Konstantinplatz (Ecke Weberbach / Konstantin- / Mustorstraße), der verkehrsberuhigt umgebaut werden soll. In diesem Abschnitt gilt dann eine fußgängerfreundliche Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Weitere Möglichkeiten sind Pflasterbeläge, verengte Fahrbahnen oder Mittelinseln. Für diese Umbauten werden insgesamt 500.000 Euro veranschlagt, verteilt auf ein Vier-Jahres-Programm bis 2023.

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