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18.09.2019 | Abfallwirtschaft

A.R.T. beschließt neue Gebührensatzung

Abfallgebührenrechner
Der A.R.T. bietet digitale und analoge Hilfestellung bei der Errechnung der neuen Abfallgebühren. Foto: A.R.T.

Anlässlich der Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) wurde die bereits seit längerem diskutierte Abfall- und Gebührensatzung beschlossen. Die Änderungen treten ab dem 1. Januar 2020 in Kraft. In den kommenden Wochen plant der A.R.T. eine Vielzahl an Informationsmaßnahmen, um seine Kundinnen und Kunden über die anstehenden Änderungen zu informieren und bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Ob Briefporto, Busticket oder Stromrechnung – jeder sieht sich täglich mit steigenden Kosten konfrontiert. So auch der A.R.T. „Die Kosten der Verwertung von Restabfall sind in den letzten Jahren um 125 Prozent gestiegen“, bestätigt die A.R.T.-Sprecherin Kirsten Kielholtz. Dennoch sind die Gebühren in der Stadt Trier und dem Landkreis-Trier Saarburg seit 2006 nicht erhöht worden. „Bisher konnten wir die Kostensteigerungen durch Effizienzsteigerungen, Einsparungen sowie den Verzehr von bestehenden Rücklagen auffangen. Diese Möglichkeiten sind nun ausgeschöpft.“ erklärt Kielholtz.

Auch der im Rahmen der Verbandsversammlung vorgestellte Jahresabschluss 2018 spricht eine deutliche Sprache. Er weist einen Verlust von 5 Millionen Euro für den Zweckverband aus.

Um den Kostensteigerungen entgegenzuwirken und künftig nach Möglichkeit wieder schwarze Zahlen zu schreiben, hat die Verbandsversammlung des A.R.T. bereits am 07.12.2017 beschlossen, in der Restabfallsammlung neue Wege zu gehen. „Durch die Reduzierung der Restabfallmengen können wir erheblich Kosten einsparen. Dies wiederum schlägt sich in den Gebühren für unsere Kunden nieder.“ so Kielholtz.

Viel mehr als Restmüll

Die neue Jahresgrundgebühr beinhaltet 13 Leerungen, also halb so viele wie bisher. Dass die Kosten sich deshalb nicht halbieren erklärt sich, wenn man sich die darin enthaltenen Leistungen und Aufgaben des A.R.T. genauer ansieht. „Die Abfuhr von Restabfall ist zwar ein großer Baustein in der Grundgebühr, aber sicherlich nicht der einzige.“ erklärt Kielholtz. „Darin stecken auch die Abfuhr von Altpapier und Sperrabfall, die Verwertung der Restabfälle in der mechanisch-biologischen Trocknungsanlage, die Kosten für den Betrieb von Wertstoffhöfen und Grüngutsammelstellen, die äußerst kostspielige Sanierung von Deponien und Altlasten, ein vielseitiges Angebot an Abrufleistungen sowie die Verwaltung inklusive der Kommunikation mit den Kunden.“ Die Bereitstellung all dieser Leistungen ist mit Fixkosten verbunden – unabhängig davon, in welcher Intensität diese in Anspruch genommen werden. Mit den über die Grundgebühr gesicherten Einnahmen müssen auch die Grundkosten des Sammelsystems finanziert werden.

Die Gesamteinnahmen des A.R.T. bedürfen künftig einer Anpassung, um die laufenden Kosten zu decken. Ob deshalb die Kosten für den eigenen Haushalt steigen, kann jeder künftig durch Abfallvermeidung und Ressourcenschonung selbst beeinflussen.

Der A.R.T. informiert

Die alles entscheidende Frage für viele Menschen ist jedoch: Wie hoch sind die Gebühren ab dem kommenden Jahr? Nach dem endgültigen Beschluss der Abfall- und Gebührensatzung startet ab sofort die Informationskampagne des A.R.T. In fast allen Landkreisen sowie in der Stadt Trier erhalten die Kunden bis Ende Oktober ein individuelles Anschreiben mit den persönlichen Gebühren ab Januar 2020. Darin wird das System nochmals erläutert und Wahlmöglichkeiten aufgezeigt. Dem Schreiben liegt ein Gebührenrechner in Form einer Wählscheibe bei. Er ermöglicht ganz bequem die Ermittlung alternativer Gebühren bei unterschiedlichen Behältergrößen und Leerungsintervallen. Auch online gibt es unter www.art-trier.de/gebuehren die Möglichkeit, die Gebühren ab 2020 zu kalkulieren. Auch auf der Webseite www.art-trier.de/wirhabendiewahl gibt es eine Vielzahl an Informationen und Fragen auf die häufigsten Antworten.

Wer gerne persönlich beraten werden möchte, kann sich ohne Terminvereinbarung bei den „A.R.T. vor Ort“ Terminen informieren. Orte, Termine und Uhrzeiten werden rechtzeitig veröffentlicht. Da die Entscheidung über die Größe des Behälters und die Leerungshäufigkeit vom Eigentümer bzw. der Hausverwaltung getroffen wird, empfiehlt der A.R.T. allen Mietern, sich mit ihrem Vermieter in Verbindung zu setzen und gemeinsam eine Lösung für das kommende Jahr zu finden.

 

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