Da die Amtszeiten von drei Schiedspersonen in Kürze auslaufen, deren derzeitige Amtsinhaber auch nicht für eine Wiederwahl zur Verfügung stehen, müssen die nachfolgenden städtischen Schiedsamtsbezirke zu den jeweils genannten Terminen nachbesetzt werden:
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt und dient der außergerichtlichen Streitschlichtung und somit der Entlastung der Gerichte. Unter der Prämisse „Schlichten statt Richten“ sind die Schiedspersonen unter anderem vor Anrufung eines Gerichtes einzuschalten bei Privatklagedelikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung oder Bedrohung, sofern kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, oder auch bei Streitigkeiten über Ansprüche wegen
Vor diesem Hintergrund sollte die Schiedsperson neben Verhandlungsgeschick, Lebenserfahrung, einer guten Auffassungsgabe sowie der Fähigkeit zur Abfassung von sachlich eindeutigen Vergleichsprotokollen auch über viel Geduld und Menschenkenntnis verfügen.
Darüber hinaus sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
Zur Schiedsperson darf nicht ernannt werden,
Die Schiedsperson muss:
Die für Ehrenbeamten geltenden Bestimmungen des Beamtenrechts bleiben unberührt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich unter Verwendung des Personalbogens unter „Downloads“ bis zum 9. November 2018 beim Rechtsamt der Stadt Trier, Hindenburgstraße 3, 54290 Trier bewerben. Eventuelle Rückfragen beantworten Ihnen gerne Frau Christ (Tel.: 0651/718-1303) und Frau Klasner (Tel.: 0651/718-1304). Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. unter www.schiedsamt.de.