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26.03.2014 | Lärmschutz B 51

Entlastung führt zu Belastung

Grafik: Tempo 30 Ende

Die Einführung von Tempo 30 für besseren Lärmschutz an der Hauptverkehrsachse in Trier-West wird von der Stadt nicht weiterverfolgt. Der Baudezernatsausschuss lehnte einen entsprechenden Vorstoß der Grünen mit großer Mehrheit ab. Ein vom Stadtplanungsamt in Auftrag gegebenes Gutachten hatte ergeben, dass die Beschränkung auf 30 km/h den Verkehr zum Teil auf andere stark belastete Straßen verdrängen würde.

Nur in der Bonner Straße, deren Anwohner besonders stark vom Durchgangsverkehr betroffen sind, gilt bereits seit mehreren Jahren Tempo 30 wegen Straßenschäden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte im November im Stadtrat beantragt, dieses Limit über die Kölner und Aachener bis zur Luxemburger Straße (Einfahrt Ruderverein Treviris) auszuweiten und konnte sich dabei auf die im Lärmaktionsplan der Stadt Trier vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen berufen. Da es sich um eine Bundesstraße (B 51) handelt, wäre dies aber grundsätzlich nicht vereinbar mit der Straßenverkehrsordnung. Die Grünen hatten jedoch auf ein Pilotprojekt in Kandel verwiesen, wo auf einer innerörtlichen Bundesstraße Tempo 30 getestet wird. Die Stadt solle Verhandlungen mit der Landesregierung aufnehmen mit dem Ziel, die Hauptverkehrsachse in Trier-West in das Pilotprojekt aufzunehmen, hieß es im Antrag. Dieser wurde aber von der Mehrheit zunächst in den Ausschuss verwiesen.

In der Folge beauftragte das Stadtplanungsamt ein Fachbüro damit, die Auswirkungen des Vorschlags der Grünen auf das Straßennetz in Trier zu simulieren. Die Fachleute ermittelten eine Verlängerung der Fahrtzeit um zweieinhalb Minuten, was viele Autofahrer dazu verleiten würde, auf andere Strecken auszuweichen, namentlich auf die östliche Moseluferstraße. Aber auch die Achsen Saar-/Matthiasstraße und Eurener-/Hornstraße müssten durch den Verdrängungseffekt mit einem höheren nächtlichen Verkehrsaufkommen rechnen. „Die Entlastung an der B 51 führt an anderer Stelle für eine Vielzahl von Menschen zu einer zusätzlichen Lärmbelastung“, fasste Baudezernentin Simone Kaes-Torchiani die Ergebnisse des Gutachtens im Ausschuss zusammen.

Fraglich sei aber auch, ergänzte Curt Stodulka, Leiter des Straßenverkehrsamts, inwieweit eine über mehrere Kilometer einer Hauptverkehrsstraße angeordnete Beschränkung auf 30 Stundenkilometer überhaupt eingehalten würde. Die Begründung für das Tempolimit auf so einer langen Strecke außerhalb einer Wohnsiedlung erschließe sich dem Autofahrer nicht. Zudem: „Wir brauchen ein Netz übergeordneter Straßen, um den Verkehr zu bündeln und die Tempo-30-Zonen in den Wohngebieten vor Schleichverkehr zu schützen."

Die Grünen-Ausschussmitglieder Dominik Heinrich und Christiane Wendler kritisierten das Gutachten als unvollständig, weil nur die Situation in der Nacht untersucht worden sei. Demgegenüber betonten Sven Teuber (SPD) und Thomas Albrecht (CDU), es sei nicht sinnvoll, zur Verbesserung der Verkehrs- und Lärmsituation in Trier eine einzelne Straße herauszugreifen. Eine Gesamtlösung sei nur im Rahmen des Mobilitätskonzepts möglich.

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