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04.07.2017 | Flächennutzungsplan Trier 2030

Ergänztes Planwerk nimmt nächste Hürde

Flächennutzungsplan: Erneute Auslegung ab 24. Juli

Die Karte zeigt den Stadtteil Ehrang als Ausschnitt aus dem aktuellen Entwurf des Flächennutzungsplans. Grafik: SPA
Die Karte zeigt den Stadtteil Ehrang als Ausschnitt aus dem aktuellen Entwurf des Flächennutzungsplans. Hervorgehoben ist eine Auswahl von Flächen, die eine Weiterentwicklung des Stadtteils ermöglichen, darunter auch die zuletzt ergänzte Gewerbefläche G-03 nördlich des Klärwerks. Grafik: SPA

Ab 24. Juli können alle Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zum aktuellen Entwurf des Flächennutzungsplans Trier 2030 (FNP) abgeben. Der Stadtrat hat die erneute öffentliche Auslegung in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit beschlossen. Mit dem Votum für die Ausweisung des Baugebiets Brubacher Hof hatte der Rat im März eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen, die jetzt in den FNP eingearbeitet wurde.

Im Dezember 2015 hatte der Stadtrat die Entscheidung zwischen den Baugebieten am Brubacher Hof (Mariahof) und am Langenberg (Euren/Zewen) noch bewusst offen gelassen. Inzwischen wurde mehrheitlich der Entwicklung einer Wohnbaufläche am Brubacher Hof Priorität eingeräumt. Eine Baulandentwicklung am Langenberg soll als langfristige Reserve weiter verfolgt werden. Im FNP-Entwurf werden an dieser Stelle vorerst Flächen für die Landwirtschaft und Grünflächen dargestellt.

Die Erweiterung des Baugebiets Hontheimstraße (Euren) im Umfang von 11,6 Hektar ist weiterhin in der Planung enthalten. In Zewen hat sich der Ortsbeirat nach der Entscheidung gegen den Langenberg dafür ausgesprochen, anstelle der zuvor vorgesehen Erweiterung in Verlängerung der Gutenbergstraße nun eine neue Baufläche südöstlich des Stadtteils in Richtung Igel auszuweisen. Die Bruttobaufläche beträgt 2,2 Hektar.

Der Flächennutzungsplan wurde auch in anderen Ortsteilen überarbeitet. So wurde am Ehranger Klärwerk eine neue Gewerbefläche in die Planung aufgenommen (2,3 Hektar). Diese Option ergibt sich durch die Überlegung der Stadtwerke zur Verlagerung der Schmutzwasserbehandlung in das Hauptklärwerk in der Metternichstraße. In Tarforst soll der Bereich zwischen den Sportanlagen und der Tankstelle in der Kohlenstraße als hochwertige Gewerbefläche genutzt werden (1,9 Hektar).

Eine weitere Änderung betrifft den Grüneberg in Alt-Kürenz. Hier wird die Verlagerung der Kleingärten angestrebt. Sie werden bereits heute durch den Verkehrslärm der nördlich benachbarten Bahnlinie stark belastet. Mit der geplanten Straßenbaumaßnahme zur Neuanbindung des Aveler Tals wäre eine zusätzliche Lärmbelastung von der südlichen Seite zu erwarten. Neue Flächen könnten beispielsweise in einer Kleingartenanlage auf dem Petrisberg bereitgestellt werden.

Wird ein FNP-Entwurf geändert, sieht das Baugesetzbuch eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Auch von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind erneut Stellungnahmen einzuholen. Ab 24. Juli haben alle Einwohner Gelegenheit, die überarbeiteten Planunterlagen einzusehen und Stellung zu beziehen. Zum Flächennutzungsplan (Plandokument und Begründungstext inklusive Umweltbericht) werden der Landschaftsplan sowie verschiedene Verkehrs-, Klima-, Umwelt- und Schallschutzgutachten offengelegt. Die Materialien liegen im Baubürgerbüro im Erdgeschoss des blauen Verwaltungsgebäudes am Augustinerhof aus. Es ist montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 8.30 bis 16 Uhr oder nach Vereinbarung geöffnet. Darüber hinaus können die Unterlagen unter www.trier.de/bauleitplanung (Aktuelle Verfahren) eingesehen werden.

Stellungnahmen können bis spätestens 25. August per Post an das Stadtplanungsamt, Am Augustinerhof, 54290 Trier, geschickt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, im Baubürgerbüro eine mündliche Erklärung zu Protokoll zu geben. Des Weiteren steht unter www.trier.de/bauleitplanung (Aktuelle Verfahren) ein Formular für Online-Eingaben bereit. Alle Teilnehmer erhalten nach Ende der erneuten öffentlichen Auslegung eine Eingangsbestätigung und später eine Mitteilung, wie über ihre Eingabe entschieden wurde. Zu einer Stellungnahme gehören Name und Anschrift. In der Beschlussvorlage, die dem Stadtrat zugeleitet wird, werden diese persönlichen Daten aber anonymisiert. Die förmliche Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung wird in der Ausgabe der Rathaus Zeitung am 11. Juli veröffentlicht.

Im Rahmen der Beschlussfassung zur erneuten öffentlichen Auslegung hat der Stadtrat auch eine Entscheidung über die Anregungen und Bedenken getroffen, die Anfang 2016 zur Planung eingereicht wurden. Die Einwender erhalten hierzu eine schriftliche Mitteilung.

 
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