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Gewässer (öffentlich): Erdwärmesonde Bohrung anzeigen

Leistungsbeschreibung

Für die Errichtung von Erdwärmesonden ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese muss vor Beginn der Bohrungen und der Installation der Erdwärmesonden vorliegen.

Erdwärmesondenbohrungen sind zusätzlich zu dem wasserrechtlichen Zulassungsverfahren entsprechend dem Lagerstättengesetz bzw. bei Bohrungen > 100 m Tiefe dem Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz (LGB) als geowissenschaftlicher Fachbehörde bzw. zuständige Bergbehörde des Landes Rheinland-Pfalz von der ausführenden Bohrfirma anzuzeigen. 

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • schriftlicher Antrag ist erforderlich

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte hierzu erteilt die Kreis- bzw. Stadtverwaltung als untere Wasserbehörde.

Was muss ich mitbringen?

  • Für das wasserrechtliche Verfahren
  • Antragsschreiben
  • Pläne und Unterlagen zur Ausführung, erstellt von einer fachkundigen Person

Hinweise für die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten:

Anträge / Formulare

Die für den wasserrechtlichen Erlaubnisantrag erforderlichen Pläne und Unterlagen sind durch eine fachkundige Person im Sinne des Landeswassergesetz zu erstellen, die in die Liste bzw. ein Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz oder in einer vergleichbaren Liste eines anderen Bundeslandes eingetragen ist.

Rechtsbehelf

Widerspruch.

Gebühren / Kosten

Für das wasserrechtliche Verfahren

Für die Erteilung der Erlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr zwischen 26,50 € und 5.315,00 € an(vgl. Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten - (Besonderes Gebührenverzeichnis).

[Für Einfamilienhäuser wird die Gebühr in der Größenordnung von einigen Hundert Euros liegen.]

Spezielle Hinweise für Trier

  • 150,00 Euro
  • Erhöhung im Eilfall
    • bei Großprojekt oder Sonderfall möglich
  • zzgl. evtl. Auslagen von Fachbehörden

Benötigte Unterlagen

Spezielle Hinweise für Trier

Unterlagen werden in der Regel vom Bohrunternehmen vorgelegt:

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Nutzung von Erdwärme

Weitere Unterlagen in zweifacher Ausfertigung:

  • Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000 (oder ähnlich) mit Eintragung des Standortes
  • Amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Maßstab 1 : 1000) mit Kennzeichnung der einzelnen Bohrpunkte; Tiefe der Bohrung(en)
  • Koordinaten im geodätischen Koordinatensystem
  • Beschreibung der Bohrtechnik und der Gesamtanlage (Produktinformation des Bohrunternehmens, wie z.B. Bohrverfahren, eingesetzte Stoffe etc.)

Besonderheiten

Sind durch die Grundwasserentnahme erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten, ist nach dem Ergebnis einer Vorprüfung im Einzelfall gegebenenfalls eine in das Erlaubnisverfahren integrierte Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

 Für das wasserrechtliche Verfahren

Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord (www.sgdnord.rlp.de) und Süd (www.sgdsued.rlp.de).

Rechtliche Grundlage

Für das wasserrechtliche Verfahren:

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • ca. 1 - 2 Wochen nach Eingang der kompletten Unterlagen
  • länger, wenn Fachbehörden zur Stellungsnahme aufgefordert werden müssen

Für das wasserrechtliche Verfahren

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist rechtzeitig  zu beantragen.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung - Umweltordnung

Am Augustinerhof
54290 Trier
(Verw.-Geb. VI)

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen