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Landesblindengeld

Leistungsbeschreibung

Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

Spezielle Hinweise für Trier

Monatlicher Höchstbetrag

  • 410,00 Euro für Volljährige
  • 205,00 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.

Anträge / Formulare

Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.

Spezielle Hinweise für Trier

  • Antrag und ggf. augenärztlicher Bescheinigungsvordruck werden auf Wunsch auch zugesendet

Gebühren / Kosten

keine

Benötigte Unterlagen

Spezielle Hinweise für Trier

  • Antragsformular
  • ggfs. Kopie des Behindertenausweises (mit Merkzeichen BL) oder des Bescheides des Amtes für soziale Angelegenheiten über die Feststellung, welche Merkmale anerkannt wurden
  • wurde das Merkmal BL seitens des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung nicht anerkannt, wird das augenärztliche Attest laut Vordruck benötigt
  • es sind keine Einkommensnachweise erforderlich

Besonderheiten

Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).

Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • ca. 4 - 5 Wochen

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen

Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: sozialamt@trier.de