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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Änderung erforderlich

Leistungsbeschreibung

Bei folgenden Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten ist eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich:

  1. Änderungen von Angaben zum Halter (Namensänderung, Adressänderung)
  2. Technische Veränderungen am Fahrzeuge (z.B. Änderungen
    der Fahrzeugklasse, der Emissionsklasse, der Kraftstoffart, der Energiequelle, der Leistung, der Abmessungen, des Gewichts)

An wen muss ich mich wenden?

Die Änderungen sind bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde anzugeben.

Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.

Besonderheit Umzug:

Bei einem Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks besteht bei vielen Verbandsgemeindeverwaltungen die Möglichkeit neben der Änderung des Wohnsitzes auch die Zulassungsbescheinigung Teil I ändern zu lassen.

Anträge / Formulare

Beantragung erfolgt persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten

Gebühren / Kosten

Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Benötigte Unterlagen

Bei Änderungen der Anschrift:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter  den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich

Bei technischen Änderungen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II, 
  • Nachweis über die Änderungen (technisches Gutachten TÜV oder andere technische Prüfstelle) und
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich).

Bei Namensänderung:

  • gültiger geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung, 
  • Namensänderungsurkunde, sofern sich die Namensänderung nicht anhand der Ausweisdokumente nachvollziehen lässt
  • Heiratsurkunde, sofern sich die Namensänderung nicht anhand der Ausweisdokumente nachvollziehen lässt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich).

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Sofort

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Hermeskeil

Langer Markt 12
54411 Hermeskeil

Montag 07:30 - 11:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr

Freitag 07:30 - 11:30 Uhr

Telefon: 115
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg

Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg

Montag 07:30 - 10:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr

Freitag 07:30 - 10:30 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 6581 9999318
E-Mail: Kontakt aufnehmen