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Großraum- und Schwertransport Erlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

  • Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung
  • bei Überschreitung der allgemein gesetzlich zugelassenen Maße und/oder Gewichte der Ladung oder des Fahrzeugs
  • beim Transport über öffentliche Straßen
  • Erteilung der Genehmigung ist kostenpflichtig
  • zuständig: Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des Antragstellers befindet
    • bei ausländischen Unternehmen die für den Grenzübertritt örtlich zuständige Verwaltungsbehörde

Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen, wenn

  • die Ladung oder 
  • die Abmessungen, 
  • die Achslast oder 
  • das Gesamtgewicht 

die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

Spezielle Hinweise für Trier

Antragstellung

  •  ausschließlich über Internet www.vemags.de
  •  nur in Ausnahmefällen per Fax

Genehmigung

  • Versendung per Post
  • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
  • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusätzlicher Hinweis zur Zuständigkeit: Firmen aus Luxemburg stellen den Antrag bei der Behörde, in dessen Bereich sie als erstes einfahren (ist i.d.R KV Trier-Saarburg)
  • die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO wird in den Fällen der §§ 32, 34, 47 und 52 StVZO vom LBM, Außenstelle  Trier, erteilt. Alle weiteren Ausnahmegenehmigungen werden vom Amt für Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse erteilt
  • Erlaubnisse/Ausnahmegenehmigungen nach §§ 29, 46 StVO erteilt die StadtRaum Trier - Straßenverkehrsbehörde, sofern im Stadtgebiet die Fahrt beginnt oder sich die Betriebsstädte oder Zweigniederlassung in Trier befindet

Zuständige Stelle

In Rheinland-Pfalz können die Anträge bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten beziehungsweise den großen kreisangehörigen Städten gestellt werden.

Anträge / Formulare

Formulare  vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

  • Füllen Sie das RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten" aus.
  • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
  • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich.

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal „VEMAGS“ ein.
  • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
  • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Gebühren / Kosten

Kostenart: variabel 

Bezeichnung der Kosten: Gebühr 

Der VEMAGS-Gebührenrechner unterstützt bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden.

Spezielle Hinweise für Trier

Erlaubnis- / Ausnahmegenehmigung:

  •  80,00 Euro Einzel bis 3 Monate
  •  200,00 Euro Dauer pro Jahr

Benötigte Unterlagen

RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten"
Der schriftliche Antrag sollte beinhalten:

  • Geltungszeitraum
  • genaue Wegstrecke
  • Abmessungen-, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
  • Anschrift des Antragstellers
  • schriftlicher Haftungsausschluss
  • Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der StVZO entspricht

Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

  • Bearbeitungsdauer: 2 Wochen (Die angegebene Bearbeitungszeit gilt nur ohne Anhörung. Bei statischen Nachrechnungen von Brückenbauwerken, aufwendigen Anhörungsverfahren und Anfragen anderer Bundesländer, ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.)

Spezielle Hinweise für Trier

  •  ohne Anhörung sofort bis 2 Tage
  •  mit Anhörung bis zu 4 Wochen
  • Antragsfrist: 2 Wochen (null)

Zuständig

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM)

Dasbachstr. 15c
54292 Trier

Montag - Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 15:00 Uhr

Terminvereinbarung erforderlich!

Telefon: +49 651 9796-0
Fax: +49 651 9796-1480
E-Mail: LBM@LBM-Trier.rlp.de

Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Strassenverkehrsbehörde

Am Grüneberg 90
54294 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen