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Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden

Leistungsbeschreibung

Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die Eltern ist eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für eine Adoption. Bei Neugeborenen darf die Einwilligung erst dann erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist.

Sind die Eltern nicht verheiratet und haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, dann ist eine Einwilligung des rechtlichen Vaters in die Adoption bereits vor Geburt des Kindes möglich.

Hat der Vater dagegen einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gestellt, ist über diesen Antrag vor der Adoption des Kindes zu entscheiden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise oder kreisfreie Städte).

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Jugendamt des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise oder kreisfreie Städte).

Verfahrensablauf

Das Jugendamt hat den nicht mit der Mutter verheirateten Vater bei der Wahrnehmung seiner Rechte zu beraten.

Der Vater kann auf den Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge verzichten. Diese Erklärung muss öffentlich oder notariell beurkundet werden.

Rechtsbehelf

Sind die Eltern nicht verheiratet und haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, dann ist bereits eine Einwilligung des rechtlichen Vaters vor Geburt des Kindes möglich.

Gebühren / Kosten

Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Der Verzicht wird mit dem Zugang der Ausfertigung der Urschrift beim zuständigen Familiengericht wirksam.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Beurkundungen

Am Augustinerhof, Verw.-Geb. II
54290 Trier

nur nach vorheriger Terminabsprache

Telefon: +49 651 718-0
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle

Am Augustinerhof
54290 Trier
(Verw.-Geb. II)

Montag 08:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr

Freitag 08:30 - 11:30 Uhr

Hinweis:

oder nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: jugendamt@trier.de