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Personalausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.

Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.

Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.

Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • erfolgt persönlich
  • Kinder können diesen alleine (ohne Elternteil) erst ab 16 Jahren beantragen
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.

Spezielle Hinweise für Trier

Zuständigkeit

  • in besonderen Fällen (Eilbedürftigkeit) auch am Nebenwohnsitz möglich
    • Rücksprache im Fachamt erforderlich

Gebühren / Kosten

  • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
  • EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
  • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige

Spezielle Hinweise für Trier

  • Gebühren werden bei Beantragung entrichtet
  • die nachträgliche Aktivierung der Online-Funktionen ist ab 01.01.2021 gebührenfrei 

Zahlungsart

  • bar/EC

Benötigte Unterlagen

  • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle

Spezielle Hinweise für Trier

Zusätzlich

  • wenn kein Ausweisdokument mit Lichtbild vorhanden ist:
    • Geburtsurkunde
    • und ein volljähriger Bürge mit eigenem Ausweis, der die Identität bestätigen kann
  • zusätzlicher Hinweis zum biometrischen Lichtbild:
    • es reicht ein biometrisches Lichtbild für jedes weitere an diesem Tag mitbeantragte Ausweisdokument aus 

Besonderheiten

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Ca. 2 Wochen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • ca. 3 Wochen

Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Wo befindet sich die Personalausweis-Nr. auf dem neuen Personalausweis?

  • die nPA-Nummer (Dokumenten-Nr.) steht oben rechts in der Ecke
  • beginnt immer mit L2XT

Ist 0 eine Zahl oder ein Buchstabe in der Seriennummer im neuen Personalausweis?

  • es ist immer die Zahl 0 (Null) in der alphanummerischen Seriennummer und nie das O-o (OCR-Lesbarkeit)

Was wird zur Nutzung der Zusatzfunktionen benötigt?

  • für die meisten Zusatzfunktionen wird ein PC mit Internetzugang und ein entsprechendes Kartenlesegerät benötigt
  • die Nutzung der digitalen Unterschrift (Signatur) ist nur mit einem Komfortlesegerät möglich
  • neben dem Lesegerät sind die Online-Funktionen des Personalausweises auch über eine App mit dem Smartphone nutzbar. Die App kann hier heruntergeladen werden, hier finden Sie auch entsprechende Informationen zu den technischen Voraussetzungen und dem Leistungsumpfang der App: Smartphone-App

Wer sperrt die Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises?

  • Bürgeramt oder die Sperr-Hotline
  • zum Sperren ist das Sperrkennwort erforderlich

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen