Sprungmarken
  • a
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • b
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • c
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • d
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • e
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • f
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • g
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • h
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • i
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • j
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • k
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • l
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • m
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • n
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • o
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • p
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • r
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • s
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • t
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • u
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • v
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • w
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • z
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ä
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ö
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ü
  • Dienstleistungen beginnend mit

Führerschein freiwillig abgeben

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Alterserscheinungen nicht mehr fähig sind ihr Kraftfahrzeug sicher im Verkehr zu bewegen, dann haben Sie die Möglichkeit Ihren Führerschein freiwillig abzugeben. Diese Option besteht Ihnen auch, wenn Sie als Alkohol- oder Drogenfahrer erwischt wurden sind. Hierfür ist eine sogenannte Verzichtserklärung notwendig.

- Freiwilligkeit zur Abgabe des Führerscheins durch den Führerscheininhaber. Darin besteht der Unterschied zum Führerscheinentzug, der seitens der Behörde angeordnet wird.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich zur Abgabe Ihres Führerscheins an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes.

Anträge / Formulare

Ein Muster zur Verzichtserklärung vom Führerschein sowie weitere Informationen finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:

Gebühren / Kosten

Es werden keine Gebühren fällig.

Hinweis: Ein Führerscheinentzug seitens der Behörde würde zu einer Gebührenzahlung führen.

Benötigte Unterlagen

  • schriftliche Verzichtserklärung
  • Führerschein

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Ein freiwilliger Verzicht ist jederzeit möglich.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen