Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Leistungsbeschreibung
Wer bei seiner Arbeit mit Lebensmitteln in Berührung kommt (z.B. Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt) oder Lebensmittelbedarfsgegenstände (z.B. Geschirr) reinigt, braucht eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einer Belehrung.
Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen.
Hinweis:
Diese Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse (nach dem Bundesseuchengesetz). Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis verfügen, müssen Sie an keiner Belehrung teilnehmen. Die alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- es findet nach Terminvereinbarung eine mündliche Belehrung statt
- Terminvereinbarung auch online unter online möglich
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Verfahrensablauf
Diese Form der Belehrung, die in mündlicher und schriftlicher Form erfolgt, setzt die persönliche Vorstellung des Betroffenen im Gesundheitsamt oder bei einem beauftragten Arzt voraus. Nach der Belehrung wird Ihnen die Bescheinigung über die Teilnahme ausgehändigt.
Wenn der Verdacht besteht, dass bei einer Person Hinderungsgründe für die Ausstellung der Bescheinigung bestehen (z.B. bei Verdacht auf eine Krankheit, die durch Lebensmittel übertragen werden kann), wird die Bescheinigung erst ausgestellt, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass Hinderungsgründe nicht oder nicht mehr bestehen.
Hinweis:
In der Leistungsbeschreibung
Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
finden Sie weitere Informationen.
Gebühren / Kosten
Spezielle Hinweise für Trier
- 30,00 Euro
- kostenfrei für Schüler im Rahmen eines Schulpraktikums
Benötigte Unterlagen
Gültiger Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis).
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- sofort
Zuständig
GesundheitsamtPaulinstr. 60
54292 Trier
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115Telefon: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-510
E-Mail: gesundheitsamt@trier-saarburg.de