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02.06.2021

Haushalt genehmigt, Nachtrag auf dem Weg

(mic) Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat den Haushalt 2021 der Stadt Trier mit Auflagen genehmigt. Das teilt die Stadtverwaltung mit. Weil der Trierer Stadtrat auf Antrag der Grünen der Verwaltung den Auftrag zur Schaffung eines fünften Dezernates gegeben hat und dieses noch ebenso wie das vakante Kulturdezernat möglichst vor der Sommerpause ausgeschrieben werden soll, hat Oberbürgermeister Wolfram Leibe unmittelbar nach der Haushaltsgenehmigung eine Sondersitzung des Stadtrates für den 9. Juni angesetzt und eine Nachtragshaushaltssatzung mit geändertem Stellenplan auf den Weg gebracht.

Dieser geänderte Stellenplan sieht für das Jahr 2021 die Schaffung einer neuen Stelle voraussichtlich ab Herbst an der Spitze eines zusätzlichen, fünften Dezernates vor. In diesem Jahr wird es für diese Stelle keine Mehrkosten im Haushalt geben, denn sie wird durch die Mittel finanziert, die durch das derzeit nicht besetzte Kulturdezernat eingespart werden. Auch in den folgenden Haushaltsjahren ab 2022 soll die neue Dezernentenstelle keine Mehrkosten erzeugen, denn der Oberbürgermeister will die Personalkosten durch Einsparung einer Amtsleiterstelle sowie Einsparung einer Angestelltenstelle gegenfinanzieren. Leibe: „Als Haushaltsdezernent einer hoch verschuldeten Stadt sehe ich mich verpflichtet, den Stadtratsauftrag zur Schaffung des fünften Dezernates möglichst ohne zusätzliche Personalkosten zu finanzieren. Weitere Stellen für das Dezernatsbüro müssen daher über Umverteilungen aus den anderen Dezernaten geleistet werden.“

In der Sondersitzung des Stadtrates am 9. Juni soll der Nachtragshaushalt beschlossen werden, der Vorschlag des Oberbürgermeisters zur Dezernatsverteilung sowie die Stellenausschreibungen für die beiden Dezernate. Anschließend wird der Nachtragshaushalt bei der ADD zur Überprüfung eingereicht und, falls positiv beschieden, bekanntgemacht und damit wirksam. Im besten Falle könnten die Stellen dann schon Mitte Juni ausgeschrieben werden mit einer Ausschreibungsfrist bis Ende des Monats. Bis Mitte Juli würde dann das Auswahlverfahren über die Stadtratsfraktionen laufen. In einer weiteren Sondersitzung des Stadtrates Mitte Juli könnten die Dezernatsspitzen dann gewählt werden. Diese Sitzung wird in Präsenz stattfinden, da die dazu nötige geheime Wahl nicht über die derzeitigen digitalen Tools sichergestellt werden kann.

Sollten die Initiatoren des geplanten Bürgerbegehrens rechtlich gegen die Ausschreibung vorgehen und vom Verwaltungsgericht Recht bekommen, wäre dieser Zeitplan allerdings möglicherweise obsolet.

 
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