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17.09.2019

Pilotprojekt in der Glockenstraße

Visaulisierung der geplanten Anlage mit versenkbarem Poller in der Glockenstraße.
Blick aus der Glockenstraße auf den Platz Sieh um Dich an der Ecke Rindertanz- und Sichelstraße: Wie die Visualisierung zeigt, soll der Poller an dieser Stelle die Einfahrt in die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten versperren. Nähert sich ein Auto von „innen“, senkt sich der Poller automatisch ab. Abbildung: Tiefbauamt

Versenkbare Poller an den Zufahrten zur Fußgängerzone, um wildes Parken zum Beispiel auf dem Domfreihof oder Stockplatz zu unterbinden: Dieses Thema beschäftigt die Trierer Kommunalpolitiker schon seit einigen Jahren. Jetzt hat der Stadtrat erstmals einen Baubeschluss gefasst und 45.000 Euro für ein Pilotprojekt bewilligt.

Ausgerechnet der „Poller-Pionier" des Stadtrats konnte an der entscheidenden Sitzung nicht teilnehmen: SPD-Verkehrsexperte Rainer Lehnart hatte sich schon seit über einem Jahrzehnt unermüdlich für die Einführung der Technologie stark gemacht. Nach dem Stadtratsbeschluss, der mit großer Mehrheit bei drei Nein-Stimmen der AfD erfolgte, kann nun die Ausschreibung für die erste Polleranlage gestartet werden. Der Zeitplan sieht vor, dass sie noch in diesem Jahr in Betrieb geht.

Die versenkbaren Poller sind 80 Zentimeter hoch und sollen mit einem Grün/Rot-Signal ausgestattet werden. Als „Testgelände" hat das Tiefbauamt die Einfahrt zur Glockenstraße an der Ecke Rindertanzstraße / Sieh um Dich ausgewählt. Das Konzept sieht vor, an dieser Stelle reine Ausfahrtspoller zu installieren: Über Induktionsschleifen im Untergrund erkennt das System, dass sich ein Auto nähert und die Poller fahren automatisch nach unten. Solange die Poller hochgefahren sind, ist eine Einfahrt an dieser Stelle nicht möglich, Ausnahmen gelten nur für Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr. Während der Lieferzeit bis vormittags 11 Uhr sollen die Poller dauerhaft abgesenkt werden.

Im Gesamtkonzept, das in den kommenden Jahren Schritt für Schritt umgesetzt werden soll, ist geplant, die Einfahrtsmöglichkeit in die Fußgängerzone auf einige Hauptstraßen zu beschränken. Hierfür ist eine Erfassung der zufahrtsberechtigten Personen und Fahrzeuge erforderlich.

Ralph Kießling

 
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