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Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Spezielle Hinweise für Trier
Abmeldung
- kann formlos schriftlich oder Online erfolgen
- zusätzlich steht unter www.trier.de das Formular Nebenwohnung Abmeldung bereit
- dieses kann ausgefüllt und mit ggfs. entsprechenden Unterlagen an das Bürgeamt gesendet werden
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Spezielle Hinweise für Trier
- zuständig ist die Meldebehörde am Hauptwohnsitz
- die Abmeldung bei der Meldebehörde am Nebenwohnsitz ist nicht möglich, es sei denn dort ist zugleich auch der Hauptwohnsitz
Benötigte Unterlagen
- vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Besonderheiten
Spezielle Hinweise für Trier
- Abmeldebescheinigung wird bei schriftlicher oder online-Abmeldung nur auf Wunsch per Post gesendet
- bei einer in Zukunft gerichteten Abmeldung erfolgt der Versand der Abmeldebestätigung frühestens am Tag des tatsächlichen Auszuges
Rechtliche Grundlage
- § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Bearbeitungszeit
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Spezielle Hinweise für Trier
- die Abmeldung ist frühestens eine Woche im Voraus möglich
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen